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um  eine  Dereliction,  denn  die  Lostrennung  eines  Gebietes  wird
in  einem  solchen  Falle  nicht  von  der  Bevölkerung  des  betreffenden
Gebietes,  sondern  ausnahmslos  von  dem  Staate,  als  solchen,  in
Scene  gesetzt.  Dieser  gibt  thatsächlich  den  Anstoss  dazu,  gleichviel
  aus  welchen  Beweggründen,  welche  natürlich  für  die  theoretische
  Construction  des  Ganzen  vollkommen  gleichgiltig  sind;
er  bestimmt  den  Umfang  des  Gebietes,  dessen  er  sich  entäussern
will,  und  kümmert  sich  nicht  im  Mindesten  darum,  ob  etwa  auch
die  Bevölkerung  eines  weiteren  Gebietes  denselben  Wunsch  hat,
wie  gerade  die  Bevölkerung  desjenigen,  dessen  Umfang  einfach
durch  eine  internationale  Abmachung  mit  dem  erwerbenden
Staate  bestimmt  wird.  ...  Das  kann  nicht  nur  so  sein,  das
muss  vernünftigerweise  so  sein;  und  das  ganze  Plebiscit  ist  darum,
  thatsächlich,  nur  eine  Manifestation,  welche  man  aufführt,
um  bei  den  politischen  Philistern  keinen  Zweifel  aufkommen  zu
lassen,  dass  es  sich  dabei  ausschliesslich  um  einen  Ausfluss  des
„Selbstbestimmungsrechtes“  handelt,  welches  den  Völkern  unter
keinen  Umständen  geschmälert  werden  dürfe.

Stünde  wirklich  und  im  eigentlichsten  Sinne  dieses  Selbstbestimmungsrecht
  in  Frage,  dann  müsste  auch  der  „Bevölkerung“
  die  Möglichkeit  gegeben  werden,  zu  entscheiden  nicht
nur  über  die  Alternative,  welche  ihr  bei  einem  Annexionsplebiscit
  gestellt  wird,  ob  sie  in  dem  bisherigen  Staatsverbande  verbleiben
  oder  einem  ganz  bestimmten  andern  sich  angliedern  will,
sondern  zum  Mindesten  auch  darüber,  ob  sie  es  nicht  vorzieht,
sich  zu  einem  selbstständigen  Staate  aufzuthun,  wenn  ihr  nicht
—  wie  es  weiter  ganz  folgerichtig  wäre  —  die  Gelegenheit  geboten
  werden  soll,  {auch  den  Uebertritt  zu  irgend  einem  anderen
Staate  zu  beschliessen,  welcher  der  Majorität  vielleicht  besser
gefällt,  als  derjenige,  für  welchen  sie  allein  zu  votiren  befügt
  ist.

Das  allerwichtigste  Bedenken  aber  gegen  die  Plebiscittheorie
ist  das,  dass  sie  in  sich  selber  gerade  am  heftigsten  gegen