bar  bestimmt  wird,  weil  dasselbe  eben  als  Aeusserung  einer  nach
naturrechtlichen  Grundsätzen  über  die  gesammte  Bevölkerung
souveränen  Macht  anzusehen  ist.  Versagt  man  aber  dem  Plebiscit
  diese  unbedingte  Wirkung,  dann  ist  überhaupt  damit  nicht
mehr  ernstlich  zu  rechnen.

Man  ersieht  aus  alledem  nur  allzu  deutlich,  dass  den  Franzosen
  selbst  der  Werth  der  Plebiscittheorie  anfängt  einigermassen
  zweifelhaft  zu  werden,  dass  sie  die  darin  enthaltene  Vergewaltigung
  der  Minorität  durch  die  Majorität  am  letzten  Ende
selbst  für  bedenklich  halten  und  damit  im  besten  Zuge  sind,  sich
der  Anschauung  zu  nähern,  von  welcher  die  moderne  Wissenschaft
  sich  sollte  leiten  lassen.  Wenn  nämlich  auch  diese  Auffassung
  sich,  wie  gesagt,  anscheinend  wieder  der  des  Feudalrechtes
  nähert,  indem  sie  lediglich  das  „Recht  am  Staatsgebiete‘‘,
ohne  Rücksicht  auf  die  Rechtsverhältnisse  seiner  Bewohner  in’s
Auge  fasst,  so  entfernt  sie  sich  doch  in  Wahrheit  viel  erheblicher
davon  als  die  ganze  Plebiscittheorie:  der  Unterschied  der  Auffassung,
  welche  hier  für  richtig  erklärt  wird,  und  des  Feudalrechtes
  beruht  nämlich,  um  es  ganz  kurz  zu  sagen,  einfach  darin,
dass  das  letztere  die  Rechtsverhältnisse  der  Bevölkerung  ausser
Acht  liess,  weil  diese  durch  die  Rechtsverhältnisse  des  Landes
von  selbst  mit  bestimmt  wurden,  während  jene  Auffassung  sie
ausser  Acht  lässt,  weil  die  Rechtsverhältnisse  der  Bevölkerung
durch  diejenigen  des  Landes  unmittelbar  überhaupt  gar  nicht  berührt
  werden  und  nicht  berührt  werden  können.

Das  ist  freilich  so  unverblümt  noch  kaum  jemals  ausgesprochen
  worden,  aber  in  Wahrheit  die  letzte  Gonsequenz,  zu
welcher  man  gelangen  muss,  wenn  man  das  begriffliche  Wesen
des  modernen  Staates  unmittelbar  im  Auge  behält,  und  zu  der
sich  denn  auch  in  Theorie  wie  Praxis  so  vielerlei  Ansätze  vorfinden,
  dass  man  hoffen  darf,  sie  über  kurz  oder  lang  allenthalben
  anerkannt  zu  sehen.