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Die  Grundlage  des  modernen  Staates  ist  nämlich,  nicht  nur
äusserlich,  mechanisch  aufgefasst,  sondern  auch  rein  und  streng
begrifflich  gedacht  —  die  Individualität  des  einzelnen  Rechtssubjectes.
  Der  Staat  ist  nur  für..die  Individuen  vorhanden,  und
jedes  Individuum  der  Träger  einer  staatsbürgerlichen  Qualität,
welche  ihm  überhaupt  nicht  gegen  seinen  Willen  genommen  oder
geschmälert  werden  kann;  darum  braucht  auch  das  Individuum
durchaus  nicht  auf  dem  Gebiete  des  einzelnen  concreten  Staates,
welchem  es  zugehört,  seinen  Wohnsitz  zu  haben,  und  es  bleibt
dennoch  hic  et  ubique  terrarum  Bürger  dieses  Staates.  Darüber
hat  die  neuere  Wissenschaft  auch  nicht  den  geringsten  Zweifel
  mehr.  Stellt  man  sich  nun  aber  eine  Verschiebung  in  der
jeweiligen  Länderconfiguration  einer  gegebenen  Staatengesellschaft
  vor  in  der  Art,  dass  ein  bestimmter  räumlicher  Theil
eines  Staates  an  einen  andern  übergeht,  so  wäre  damit  die  darauf
  ansässige  Bevölkerung  allerdings  gleichsam  in  einen  ıhr
fremden  Staat  hineingeschoben;  es  ist  aber  schlechterdings  nicht
abzusehen,  warum  in  diesem  Falle  die  Dinge  anders  behandelt
werden  sollen,  als  in  demjenigen,  da  das  einzelne  Individuum
sich  selbst  ausser  Landes  begibt  in  die  Machtsphäre  eines  anderen
  Staates  hinein.  Daraus  folgt  einfach,  dass  bei  jeder  Tradition
  die  Bewohner  des  tradirten  Gebietes  Bürger  des  tradırenden
  Staates  bleiben,  weil  vernünftigerweise  in  der  Tradition  nicht
die  Ausübung  eines  Herrschaftsactes  über  die  Individuen,  sondern
  nur  eines  solchen  über  das  Landesgebiet  vorliegt.  Der
neue  Staat  erwirbt  damit  die  potestas,  die  Souveränetät  über
dieses  Gebiet  ‘und  damit  allerdings  gewisse  Hoheitsrechte  über
die  Bewohner  dieses  Gebietes,  wie  sie  ohne  Weiteres  Jedem
Staate  über  die  in  seiner  räumlichen  Machtsphäre  befindlichen
Individuen,  selbst,  wenn  diese  nicht  seine  Unterthanen  sind,  auf
Grund  der  blossen  Thatsache  zustehen,  dass  dieselben  eben  auf
seinem  Gebiete  sich  aufhalten,  die  aber  keineswegs  so  weit
gehen,  dass  auf  Grund  dieser  blossen  Thatsache  der  Einzelne