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schaft  habe  auch  Rechte,  weil  sie  Pflichten  habe,  eine  Mission,
die  sie  nicht  erfüllen  könne,  wenn  sie  nicht  gewisse  Verbindlichkeiten
  und  Einschränkungen  ihren  Mitgliedern  auferlegen  könne.
Daher  gebe  es  zwei  collidirende  Gesetze,  was  die  Modification  des
einen  durch  das  andere  in  sich  schliesse.  Das  Recht  des  Eigenthümers-
  sei  dahin  modificirt,  dass  er  beschränkt  sei  in  dem  Gebrauche
  seines  Eigenthums;  das  Recht  der  Gesellschaft  sei  dahin
modificirt,  dass  sie  vorbehaltlich  des  Grundes  der  allgemeinen
Nützlichkeit  einem  Bürger  sein  Gut  nicht  nehmen  könne  Mit
diesen  Restrictionen  erklärt  sich  dann  das  von  Laurent  als  Anhänger
  der  italienisch-französischen  Schule  in  art.  13  Avantprojet
ausgesprochene  Princip:  Les  biens  meubles  et  immeubles  sont
regis  par  la  loi  nationale  de  celui  a  qu’ils  appartiennent.

Ebenso  wenig  vermag  uns  der  Versuch  BrocHEr’s  zu  befriedigen.
  Derselbe  spaltet  die  Lehre  des  ordre  public  in  einen
ordre  public  interne  und  einen  ordre  public  international.  Ausgehend
  von  der  sog.  extensiven  Kraft  der  Gesetze  behauptet
BsocHEr,  seine  Lehre  resultire  d’une  force  repulsive  opposee
par  l’Etat  sur  le  territoire  duquel  l’extension  devrait  se  faire.
Die  Nothwendigkeit  der  lex  rei  sitae  für  das  Sachenrecht  sei
im  ordre  public  interne  begründet.  Prüft  man  aber  die  Lehre
BrocHer’s  des  Näheren,  so  erkennt  man  ihre  Construction  aus
dem  Territorialitätsprincipe  und  der  Annahme  eines  absoluten,
über  alle  Einzelrechte  erhabenen  internationalen  Privatrechts,
in  harmonischen  Einklang  gebracht  durch  die  indispensable  harmonie
  qui  doit  regner  entre  les  nations,  also  durch  die  comitas
nationum®).

soient  le  lieu  du  contrat,  la  nationalite  des  parties  interessees  et  la  nature
des  biens.  Ferner  LAURENT,  le  droit  civil  international  Vol.  VILS.  335;  Vol.  II
S.  262.

6)  BROCHER,  Nouveau  traitE  de  droit  international  prive.  Paris  1876
S.  65.  La  nature  des  choses  parait  constater  l’existence  de  deux  ordre  publics,
  ’un  interne  et  l’autre  externe.  Ibidem  S.  210.  C’est  la  loi  de  la  situa-Archiv

  für  öffentliches  Recht.  VIII.  2.  3.  17