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der  Staatssouveränetät,  als  im  internationalen  Privatrechte  wirkender
  Kraft.  Andererseits  verkennt  Torres  Campos  nicht,  dass  die
Nähe  Frankreichs,  die  Kenntniss  der  französischen  Sprache  in
der  spanischen  Doctrin  dem  Nationalitätsprincipe  eine  ausschlaggebende
  Stellung  verschaffte.  Allein  Torres  Camros  führt  das
Souveränetätsprincip  nicht  streng  durch,  er  sucht  die  Lösung  der
Confliete  im  internationalen  Privatrechte  hauptsächlich  ın  einer
Versöhnung  des  Territorial-  und  Personalprincips'®).  Grundlegende
Bedeutung  verleiht  Torres  Campos  gleichwohl  nur  dem  individuellen
  Willen.  Hat  sich  dieser  ausgesprochen,  so  sei  jedes  Rechtsverhältniss
  stillschweigend  der  Staatssouveränetät  unterworfen.
Theoretisch  verwirft  TorrEs  CamPpos  sowohl  die  Theorie  Savıeny’s
als  die  der  französisch-italienischen  Schule.

Will  man  den  Ursprung  der  Begründung  der  Regel,  dass  die
lex  rei  sitae  das  Immobiliarsachenrecht  grundsätzlich  normiren,
aufsuchen,  so  kann  allein  eine  historische  Untersuchung  zu  einem
Ziele  führen.  Abgesehen  von  der  dogmatischen,  von  uns  verworfenen
  Theorie  Savıeny’s!?)  suchen  sämmtliche  Theorien  ihren
historischen  Stützpunkt  für  das  Sachenrecht  ım  Territorialis-18)

  TORRES  CAMmPOs,  Elementos  de  derecho  internacional  privado,  Madrid
  1887  S.  44,  S.  48.  Las  relaciones  juridicas  y  los  derechos  y  deberes
deben  tener  cierta  permanencia.  EI  principio  territorial,  aplicado  ä  los  actos,
tiende  &amp;  lograrla  Es,  pues,  preciso  admitir  una  conciliaciön  entre  los
principios  personal  y  territorial.  Todos  los  derechos  se  refieren  &amp;  la  persona
y  por  ella  son  ejercidos.  —  Gegen  Savıcny  8.  50:  No  es  criterio  realmente
präctico.  El  asiento  de  la  relaciön  juridica,  admitiendo  que  pueda  ser  distinguido,
  se  halla  &amp;  veces,  no  en  un  solo  lugar,  sino  en  varios,  y  por  lo
mismo  debe  buscarse  otro  criterio  .

19)  Savıeny  geht  aus  von  einer  völkerrechtlichen  Gemeinschaft,  d.  h.
von  einem  absoluten  über  den  Einzelrechten  stehenden  internationalen
Rechte.  Auch  BRrocHER  spricht  eine  ähnliche  Ansicht  aus,  behauptet  die
Existenz  einer  loi  des  lois,  wiewohl  er  die  drei  Begriffe  Droit,  Souverainete
und  Competence  an  die  Spitze  seiner  Ausführungen  stellt.  BROOHER,  Code
2.2.0.  S.  14.  Es  würde  hier  zu  weit  abführen,  die  Ansichten  der  einzelnen
Schriftsteller  über  die  Begründung  des  staatssouveränen  Territorialismus  zu
untersuchen.