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rungen.  Die  lex  situs  für  das  Immobiliarrecht  beruht  hier  demgemäss
  auf  der  Statutentheorie.

Der  Svod,  die  Compilation  der  russischen  Einzelrechte,  redigirt
  unter  Kaiser  Nikolaus  I.,  vertheidigt  die  lex  situs  dagegen
vom  Standpunkte  der  Staatssouveränetät.

Das  lıv-,  esth-  und  curländische  Privatrecht  stellen  dieselben
  Grundsätze  auf,  betonen  jedoch,  wie  wir  entsprechend  bei
der  Entwicklung  der  deutschen  Rechtsbücher  beobachteten,  die
lex  fori,  wenn  sie  auch  für  Immobilien  die  lex  rei  sitae  als  unbestritten
  gelten  lassen.

Aus  dem  Grunde  der  absoluten  Territorialität  bekennt  sich
auch  das  finländische  Recht  zu  unserem  Grundsatze  der  lex  situs.
Sie  findet  ihren  deutlichen  Nachweis  in  dem  Fortbestande  des
ius  albinagıi,  wonach  die  Erbschaft,  sei  sie  beweglich  oder  unbeweglich,
  mangels  finländischer  Erben  oder  mangels  der  Reciprocität
an  den  Souverän  fällt.

Unter  den  aussereuropäischen  Gesetzgebungen  besteht  der
gleiche  Einklang  in  der  Anwendung  der  lex  situs  für  das  Immobiliarsachenrecht.


Die  Ableitung  dieser  Regel  aus  der  Staatssouveränetät  folst
klar  nach  den  Erörterungen  der  Doctrin  für  die  vereinigten
Staaten  für  Nordamerika).

Auch  Costa-Rica  *°)  und  Chile!)  scheinen  sich  dieser  doctrinären
Auffassung  der  lex  situs  anschliessen  zu  wollen.  Nur  Argentinien‘?2)
  macht  hier  eine  bemerkenswerthe  Ausnahme,  indem  es
offen  sichtlich  auf  dem  Boden  der  Theorie  Savıuny’s  steht.

um  00...

39)  WBEATON  u.  a.  O.  8  3l.

40)  8  3:  Los  bienes  immuebles,  aunque  se  posean  por  extranjeros  serän
rejidos  por  la  ley  del  Estado.

41)  8  16:  Los  bienes  situados  en  Chile  estän  sujetos  &amp;  las  leyes  chilenas,
  aunque  sus  dueiios  sean  estranjeros  y  no  residan  en  Chile.

42)  Art.  10:  Los  bienes  raices  situados  en  la  Repüblica  son  esclusivamente
  regidos  por  las  leyes  del  pais....  .  cf.  art.  11  ibidem  s.  u.  (Theorie  Sa-VIGNY’s).


Archiv  für  öffentliches  Recht.  VIII.  2.  3.  18