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hängig.  Auch  Laurent)  schliesst  aus  dem  Schweigen  des  code
‚Napoleon  das  principe  de  nationalite.  Allein  er  schliesst  dieses
aus  für  die  Fälle,  in  denen  es  sich  um  possession,  privilege,
execution,  also  um  den  von  LAvurENnT  vertheidigten  Begriff  des
interet  general  handelt.

Dieser  Auffassung  widerspricht  BRocHER.  Er  schliesst  aus
dem  Schweigen  des  code  civil,  dass  er  die  Lösung  dieser  Frage
der  Theorie  überlassen  habe.  Theoretisch  löst  BRocHER  die  Üollision
  im  Realstatute  dann  dahin,  „dass  die  mobilen  Werthe
regiert  seien  durch  das  Domicilsgesetz,  wenn  sie  integrirende  Bestandtheile
  eines  Erbguts  seien,  dass  sie  aber  durch  das  Ortsrecht
  der  belegenen  Sache  dann  beherrscht  seien,  wenn  sie  individuell
  in  dieser  oder  jener  Specialbeziehung  stehen“.

Die  Ansicht  Laurent’s  ist  für  das  französische  Recht  die
richtigere.  Ihr  scheinen  auch  die  Entscheidungen  des  französischen
  Cassationshofes  zuzustimmen®).  Es  zeigt  sich  in  der
neueren  französischen  Rechtsprechung  eine  deutliche  Hinneigung
zum  ordre  public.

Der  codice  civile  ıtalıano  bezeugt  seine  Zustimmung  zur  Lehre
der  italienisch-französischen  Schule  nirgends  deutlicher,  als  gerade
ım  Mobiliarrechte.  Nach  seinen  Bestimmungen  sind  die  beweglichen
  Sachen  nach  dem  Nationalitätsgesetze  des  Eigenthümers  zu
beurtheilen,  vorbehaltlich  der  entgegengesetzten  Bestimmungen  der
lex  in  loco  rei  sitae®).  Dieser  Widerspruch  lässt  sich  lediglich
durch  Beschränkung  der  ‚‚contrarie  dispozioni“  als  Gesetze  des
„ordre  public“  erklären,  welches  Princip  die  disposizioni  in  art.  11
wiederholen.

60)  LAURENT,  a.  a.  O.  Bd.  II  S.  275.  319.  324.  335.  Bd.  VII  S.  165.

61)  Vgl.  für  das  statut  personnel  arröt  de  la  cour  du  13.  III.  1850;  für
das  statut  reel  arr&amp;t  du  25.  V.1852;  ferner  den  von  LAURENT  Bd.  VIII  Nr.  176
besprochenen  arröt  de  1872;  siehe  ferner  Rogrox-BonnNIEr  a.  a.  O.  S.  8.

62)  Disposizioni  sulla  pubblicazione  etc.  Art.  7:  I  beni  mobili  sono  8oggetti
  alla  legge  della  nazione  del  proprietario,  salve  le  contrarie  disposizioni
della  legge  del  paese  nel  quale  si  trovano.