—  309  —

Herr  Müller  verpflichtet  sich,  hinsichtlich  des  Ganges  und
Tones  der  Erzählung  Fühlung  mit  dem  Verleger  zu  halten  und
dessen  Ansichten  zu  berücksichtigen.

Entwurf  Nr.  16  (Kolportageroman)  beginnt:

$  1.  Der  Schriftsteller  Friedrich  Lang  übernimmt  von  dem
Buchhändler  Wilhelm  Hartmann  den  Auftrag  der  Abfassung
eines  Kolportageromans.

$  2.  Der  Roman  soll  das  abenteuerliche  Leben  eines  italienischen
  Briganten  behandeln,  den  Titel  führen  „Camillo  Nicolini,
der  Räuberkönig  der  Abruzzen,  oder  Tapferkeit  und  Liebe“,
und  unter  dem  Decknamen  „Nikolaus  Graf  von  Schauenstein“
erscheinen.  Der  Verfasser  hat  die  Darstellung  so  einzurichten,
dass  sie  30  Hefte  zu  je  3  Druckbogen  füllt,  und  in  jedem  Heft
mindestens  eine  aufregende,  das  Interesse  der  Leser  von  Heft
zu  Heft  fesselnde  Scene  oder  Handlung  enthält.

In  diesen  Fällen  wird  der  Autor  zur  Schaffung  eines  selbstständigen
  Geisteswerkes  durch  den  Verleger  angeregt.  Kann  sich
zu  Nr.  7  der  Verleger  vielleicht  die  Autorschaft  des  Werkes  anmassen,
  weil  er  dem  Autor  einige  leitende  Gesichtspunkte  angibt?
Ja  selbst  bei  der  minderwerthigen  Kolportageromanfabrikation
ist  es  die  wenn  noch  so  dürftige  Phantasie  des  Autors,  aus
welcher  die  Gestalt  und  die  Schicksale  des  Räuberkönigs  Camillo
Nicolini  enispringen.

Derselbe  Fall  liegt  vor,  wenn  der  Verleger  einen  Autör  mit
der  Bearbeitung  oder  Uebersetzung  eines  Werkes  betraut.  Wie
wir  in  unserer  mehrfach  citirten  Schrift  „Altes  und  Neues  zur
Lehre  vom  Urheberrecht‘  ausgeführt  haben),  liegt  in  der  Uebersetzung
  auch  eine  individualisirende  Thätigkeit.  Das-Recht  an
der  Uebersetzung  zweigt  sich  von  dem  geistigen  Eigenthum  am
Originalwerk  ab,  und  bildet  ein  selbständiges  geistiges  Eigenthum.

19)  8.  75  £.