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Auflagen  gehören,  zu  der  die  Verleger  berechtigt  oder  verpflichtet
sind,  wobei  eine  Definition  der  Begriffe  Auflage  und  Ausgabe  am
Platz  wäre.  Weiter  gehört  hierher  die  Frage,  bis  zu  welchem
Zeitpunkt  der  Autor  sein  Manuscript  zu  liefern  hat,  und  wann
eine  Verpflichtung  zur  Honorarzahlung  beim  Fehlen  einer  Vertragsbestimmung
  anzunehmen  ist,  und  wann  das  Honorar  fällig
wird.  Ferner  unter  welchen  Umständen  die  Bearbeitung  eines
Werks  dessen  Bestand  ergreift,  und  wann  sie  nothwendig  erscheint.
  Weiter  wäre  zu  erörtern,  was  als  zweckmässige  Veröffentlichung
  eines  Werks  anzusehen  ist;  in  welchem  Fall  die
Zusammenstellung  einzelner  Werke,  oder  die  Einzelveröffentlichung
eines  zu  einer  Sammlung  gehörigen  Beitrags  erlaubt  ist,  und  nach
welchem  Zeitpunkt  dies  geschehen  darf.  —  Und  anderes  mehr.

Zum  Schluss  wollen  wir  unter  Hinweis  auf  die  in  neuester
Jıeit  hervorgetretenen  Bestrebungen  das  Verlagsrecht  international
zu  regeln,  bemerken,  dass  wir  den  in  unserem  Aufsatz  behandelten
  Rechtsverhältnissen  sehr  wohl  eine  internationale  Ausdehnung
geben  können,  da  sie  von  den  besonderen  Einrichtungen  des  Verlagswesens
  in  den  verschiedenen  Ländern  unabhängig  ist.  Die
Verlagsordnung  dagegen  steht  auf  dem  Boden  unseres  eigenthümlichen
  Verlagsverkehrs.