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strafung  der  Eltern,  sondern  im  öffentlichen  Interesse  eintreten
solle,  um  den  Staat  vor  dem  Heranwachsen  verbrecherischer  Elemente
  zu  schützen,‘  müsse  das  Eingreifen  „auch  unabhängig  von
einem  Verschulden  der  Eltern  überall  da  eintreten,  wo  die  erziehlichen
  Einwirkungen  der  Eltern  und  der  Schule  sich  als  unzureichend
  erwiesen  haben“.  Ich  halte  jedoch  den  Standpunkt  des
Entwurfes  für  den  richtigen.  Einmal  deshalb,  weil  ich  mir  in
dem  zuletzt  erwähnten  Falle  einen  Erfolg  von  der  Zwangserziehung
  nicht  verspreche.  Entweder  ist  das  Kind  moralisch  so
schlecht  veranlagt,  dass  an  ihm,  vulgär  ausgedrückt,  Hopfen  und
Malz  verloren  ist;  dann  wird  auch  die  strengste  Zwangserziehung
den  Hang  zum  Bösen  in  ihm  nicht  zu  ersticken  vermögen;  oder
es  ist  noch  besserungsfähig:  dann  ist  sein  Verbleiben  im  Elternhause,
  —  vorausgesetzt  eben,  dass  die  Eltern  ihm  eine  ordentliche
  Erziehung  zu  geben  bestrebt  sind,  —  erst  recht  geboten.
Denn  das  Elternhaus  besitzt  ein  Heilmittel,  das  weder  in
einer  Erziehungs-  noch  Besserungsanstalt  noch  in  einer  fremden
Familie  zu  finden  ist,  das  ist  dıe  das  Herz  des  Kindes  erleuchtende
und  edlere  Regungen  in  ihm  zu  wecken  geeignete  Liebe  der
Eltern  und  Geschwister.  In  den  Anstalten  und  fremden  Familien
—  die  ja  doch  meist  nur  ihres  pecuniären  Vortheils  wegen  siclı
zur  Annahme  eines  solchen  Kindes  entschliessen  —  geht  das
Herz  desselben  leer  aus;  das  ist  ein  Mangel,  dem  gegenüber  die
Unzulänglichkeit  der  elterlichen  Erziehungsmittel  um  so  weniger
in  die  Wagschale  fallen  kann,  als  die  zunehmende  Verstandesreife
  des  Kindes  die  erziehlichen  Einwirkungen  der  Eltern  und
Lehrer  allmählich  erleichtert  und  fördert?®).  —  Der  Standpunkt  des
Entwurfes  dürfte  aber  auch  darum  der  richtige  sein,  weil  bei
dem  hier  vorliegenden  Conflicte  des  öffentlichen  und  des  Privat-‚rechts
  das  letztere  sich  als  das  stärkere  erweist.  Auch  weın

 

39)  Mir  erscheint  die  neuerdings  vielfach  hervortretende  Tendenz  nach
grösstmöglicher  Ausdehnung  der  Zwangserziehung  auch  schon  wegen
ihres  stark  socialistischen  Gepräges  bedenklich.