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führt,  dass  „nur  solche  Strafthaten  hier  zur  Anzeige  zu  kommen
pflegen,  deren  'Thäter  durch  Ergreifung  auf  frischer  That  und
unwiderlegliche  directe  Zeugenschaft  zu  überführen  sind‘,  und  dass
„weder  die  Nothwendigkeit  noch  die  Möglichkeit  eines  verwickelten
  Indicienbeweises  hier  vorzuliegen  pflege,‘  so  kann  ich
ihm  auf  Grund  meiner  eigenen  Erfahrungen  entgegenhalten,
dass  die  Fälle  zwar  häufig,  aber  nicht  regelmässig  so  einfachı
  liegen.  Unter  welchem  Präjudiz  übrigens  die  Zeugen  und
Sachverständigen  zu  laden  sind,  und  welche  Zwangsmassregeln
dem  Vormundschaftsrichter  gegen  ungehorsame  Zeugen  und  Sachverständige
  zustehen,  ob  ferner  auch  ın  diesem  Verfahren  gewisse
  Personen  berechtigt  sind,  ihr  Zeugniss  bezw.  Gutachten  zu
verweigern,  ob  der  Vormundschaftsrichter  sie  auf  dieses  Recht
hinweisen  muss,  —  über  diese  und  zahlreiche  andere  praktisch
wichtige  Fragen  schweigt  das  Gesetz  vollends.  Dasselbe  enthält
nicht  einmal  eine  Bestimmung  über  die  Eidesnorm.  Die  Praxis
sieht  sich  genöthigt,  hier  überall  die  Lücken  des  Gesetzes  aus
der  Strafprocessordnung  zu  ergänzen  ?”).

VIl.  Dem  der  Beschlussfassung  vorangehenden  Verfahren
folgt  die  Schlussverhandlung,  welche  mit  der  Verkündung
des  Beschlusses  endigt.  ($  3  Abs.  4  Satz  1  des  Ges.)  „von
dem  zur  Schlussverhandlung  anberaumten  Termine  sind  ausser
den  im  zweiten  Absatze  dieses  Paragraphen  genannten  Personen
und  Behörden  der  Schulvorstand  und  der  Waisenrath  zu  benachrichtigen“
  ($  3  Abs.  4  Satz  2).  Hier  wiederholt  sich  die
oben  zu  V  erörterte  und  wie  oben  zu  bejahende  Frage,  ob  auch
dann,  wenn  die  Eltern  leben,  der  Vormund,  Pfleger  und  Gemeindevorstand
  zu  benachrichtigen  sind.  Die  blosse  Benachrichtigung,
  auf  Grund  deren  die  Betheiligten  allerdings  in  der
Lage  sind,  über  den  Gegenstand  der  Verhandlung  ihre  Erklärung
im  Termine  oder  vorher  schriftlich  abzugeben  ($  3  Abs.  4  Schluss-57?)

  Vgl.  Wınurzevy  a.  a.  O.  Note  5  zu  $  3.

 