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selbe  auf  Unterbringung,  so  müssen  nach  8  2  des  Gesetzes  die
Gründe,  wie  im  Strafurtheil  ($  266  Str.-P.-O.),  die  für  erwiesen
erachteten  Thatsachen  angeben,  in  welchen  die  gesetzlichen
Merkmale  der  strafbaren  Handlung  gefunden  werden.  Insoweit
  (dieser  Beweis  aus  anderen  Thatsachen  gefolgert  wird,  empflehlt
  es  sich  jedenfalls,  entsprechend  der  weiteren  Vorschrift
des  8  266  Str.-P.-O.,  auch  diese  Thatsachen  anzugeben,  desgleichen
  eventuell  über  etwaige  Strafausschliessungsgründe  sich
auszusprechen.  Auch  das  vorgeschriebene  Alter  des  Kindes  muss
festgestellt  sein.  Ausserdem  hat  aber  der  auf  Unterbringung
lautende  Beschluss  auch  die  zur  Zeit  bestehende  Verwahrlosung
und  die  Gefahr  des  weiteren  Fortschreitens  derselben  unter
Bezeichnung  derjenigen  für  erwiesen  erachteten  Thatsachen,  aus
welchen  diese  Verwahrlosung  resp.  diese  Gefahr  zu  folgern  ist,
festzustellen.  In  jedem  Falle  ist  diese  Feststellung  insbesondere
auf  die  Beschaffenheit  der  strafbaren  Handlung,  die  Persönlichkeit
  der  Eltern  oder  sonstigen  Erzieher  des  Kindes  und  dessen
übrige  Lebensverhältnisse  zu  gründen°?).

IX.  Der  Beschluss  ist  ın  der  Schlussverhandlung  zu  verkünden.
  Eine  Zustellung  desselben  an  die  nicht  erschienenen
Interessenten  ist  nicht  vorgesehen.  Das  Justizministerialrescript
vom  8.  Juli  1887°)  ordnet  an,  dass  der  Ortspolizeibehörde,
falls  deren  Vertreter  der  Schlussverhandlung  nicht  beigewohnt
haben,  Ausfertigung  des  Beschlusses  ertheilt  werde.  Als  Grund
ist  angegeben,  dass  die  Ortspolizeibehörde  sonst  nicht  in  der
Lage  sei,  den  Gerichtsbeschluss  vorkommenden  Falls  in  Gemässheit
  des  84  des  Gesetzes  mit  der  Beschwerde  anzufechten.  Derselbe
  Grund  dürfte  aber  auch  die  Ertheilung  von  Ausfertigungen
des  auf  Unterbringung  lautenden  Beschlusses  an  die  Eltern
oder  Grosseltern  des  Kindes  rechtfertigen.

 

59)  Vgl.  über  die  Erfordernisse  des  Beschlusses  Wırurtzky  Note  1  zu
$  1  u.  Entsch.  des  Kammergerichts  Bd.  7  S.  19.
60)  Mitgetheilt  im  Min.-Bl.  für  die  innere  Verw.  pro  1887.  8.  181.