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handels.  Allerdings  vermissen  wir  hier  dafür  die  Beziehung  auf
die  Grenze;  nehmen  wir  aber  die  beiden  synonymen  Worte  Zoll  und
Mauth  zusammen,  so  haben  wir  in  dieser  doppelten  Wortbezeichnung
  schon  nach  der  blossen  Wortbedeutung  beinahe  die  ganze
rechtliche  Definition  zusammen:  eine  Handels-Abgabe,  die  an
der  Grenze  erhoben  wird.  Und  die  fremde  Herkunft  beider
Worte  beweist,  dass  die  Sache  nicht,  wie  die  freiwillige  Unterstützung
  des  Kriegsherrn  im  Kriegsfalle  durch  Heeressteuer,
auf  germanischem  Gedankenboden  gewachsen,  sondern  aus  der
fremden  Cultur  herübergenommen  ist.

Die  Folge  davon  war  denn  auch  eine  ganz  missverständliche
Ausdehnung  dieser  Bezeichnung  auf  Sachen,  denen  von  dem  Begriffe
  bald  das  Eine,  bald  das  Andere,  bald  aber  auch  Alles
fehlte.  Der  Zoll  ist  zunächst,  was  er  mit  den  übrigen,  heute
sogenannten  indirecten  Steuern  gemeinsam  hat,  eine  Abgabe,  die
nicht  auf  Personen,  sondern  auf  Sachen  gelegt  ist;  und  dann
ferner,  was  ihn  von  diesen  übrigen  indirecten  Steuern  wieder  begrifflich
  trennt,  eine  solche,  die  nur  an  der  Landesgrenze  erhoben
wird.  Von  diesen  beiden  Erfordernissen  absehend  schwelgte  das
Mittelalter  nun  in  der  Bezeichnung  der  verschiedenartigsten
und  in  ihrem  Wesen  noch  so  sehr  abweichenden,  aller  möglichen
Abgaben  und  Steuern  als  „Zölle“.  Nicht  nur  das  Erforderniss
der  Grenze,  die  sich  ja  überhaupt  erst  nach  und  nach  annähernd
zu  ihrer  heutigen  minutiösen  Bestimmtheit  herausbildete,  wurde
gänzlich  fallen  gelassen,  woraus  sich  die  sog.  Binnenzölle  (nach
dem  oben  Gesagten  ein  Widerspruch  im  Worte  selbst),  Wasserzölle,
(Rhein-,  Elbzölle),  Brückenzölle,  Wegezölle  u.  s.  w.  entwickelten,
sondern  selbst  den  Begriff  der  sachlichen  Abgabe  vernachlässigte
man,  wenn  man  z.  B.  von  dem  sogenannten  Judenzoll  sprach,  d.h.
der  Kopfsteuer,  welche  diese  an  das  Reich  zu  entrichten  hatten.

Dieser  weitere  und  weiteste  Gebrauch  des  Wortes  Zoll,  ın
welchem  es  fast  gleichbedeutend  mit  Steuer,  Abgabe  überhaupt
erscheint,  ist  in  der  heutigen  Gesetzessprache  vollständig  ver-