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Zwecken  der  Erhöhung  der  Wehrkraft  zu  Angrifts-  oder  Vertheidigungszwecken
  (Pferdeausfuhrverbote  u.  s.  w.).

Wenn  wir  also  den  ausgeschiedenen  Begriff  der  Prohibitivzölle
  hier  ausser  Acht  lassen,  so  finden  wir,  dass  das  deutsche
Reich  in  der  kurzen  Zeit  seines  Bestehens  den  Uebergang  von
dem  einen  der  beiden  oben  erwähnten  Systeme  von  Zöllen  zum
andern  ziemlich  schnell  durchgemacht  hat.  Als  das  Reich  in
seiner  jetzigen  Gestalt  erstand,  fand  es  als  Erbschaft  seiner  Vorgänger,
  des  Norddeutschen  Bundes  und  des  Zollvereins,  ein  Zollsystem
  vor,  welches  ım  Wesentlichen  nur  noch  auf  dem  Gedanken
der  Finanzzölle  beruhte  und  mit  Bewusstsein  das  Ziel  einer
schrittweise  durch  Handelsverträge  anzustrebenden  allgemeinen
internationalen  Zollfreiheit  des  Handelsverkehrs  ın’s  Auge  gefasst
hatte,  wie  es  ja  eine  solche  schon  innerhalb  der  Grenzen  des
deutschen  Bundes  herbeigeführt  hatte.  Wie  sehr  damals  nicht
nur  die  massgebenden  Regierungskreise  der  Schöpferin  und  führenden
  Macht  des  Zollvereins,  Preussens.  sondern  auch  die  gesammte
  conservative  Partei  dieses  Landes  die  Ziele  und  Grundsätze
  des  sog.  Freihandels  sich  zu  Eigen  gemacht  hatte,  lehrt
nicht  nur  ein  Blick  in  die  Handels-Artikel  der  Kreuzzeitung  in
den  50er  und  60er  Jahren  bis  in  die  70er  hinein,  sondern  auch
ein  solcher  in  das  „‚Staats-  und  Gesellschafts-Lexicon‘  !!)  des  Wirklichen
  geheimen  Ober-Regierungsrathes  HERMANN  WAGENER  (Berlin
1862—67)  unter  den  Worten  „Zoll“  und  „Handelsverträge“,  bei
welch’  letzterem  Wort  es  z.  B.  heisst:  „da  hiernach  Zölle
sich  nur  rechtfertigen  lassen,  wenn  sie  zur  Förderung  der  Production
  und  dadurch  zur  Vermehrung  der  Staatseinnahmen  beitragen“
  (also  reine  Finanzzölle!),  „während  sie  unbedingt
verwerflich  sind,  wenn  sie  den  internationalen  Tausch-—_



11)  Dieses  Werk,  welches  mit  Absicht  und  Bewusstsein  gegenüber  den
in  RoTTEck  und  WeELcKeEr’'s  Staatslexicon  niedergelegten  Grundzügen  der
„liberalen“  Weltanschauung  die  der  „conservativen‘  aufzustellen  bestimmt
war,  enthielt  damals  unstreitig  ein  formulirtes  Programm  der  Partei.