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Aber  auch  für  den  noch  so  sehr  gesteigerten,  vermehrten
und  erleichterten  Güter-Umlauf  gibt  es  eine  Grenze,  bei  welcher
die  Waare  die  Kosten  des  Transports  nicht  mehr  trägt.  Wenn
sie  trotzdem  noch  weiter  concurrenzfähig  mit  der  in  grösserer
Nähe  des  Bedarfsortes  erzeugten  geliefert  wird,  so  geschieht  dies
eben  aus  Gründen  einer  rücksichtslosen  Concurrenz,  die  sich
später  einmal  dafür  zu  entschädigen  hofft.  Das  ist  ein  Punkt,
welcher  gegen  die  absolute  und  unbedingte  Nützlichkeit  einer
schrankenlosen  Freiheit  des  internationalen  Handelsverkehrs
spricht.  Der  andere,  welcher  die  Möglichkeit  schwerer  Schädigung
  und  Gefahren  für  einzelne  Länder  in  sich  enthält,  ist  der
Umstand,  dass  eine  solche  gänzliche  Trennung  der  Production
nach  räumlich  abgegrenzten  Wirthschaftsgebieten  von  den  Bedarfsorten
  die  Versuche  zu  wenigstens  zeitweiliger  Ausschliessung
der  für  den  Consumenten  unentbehrlichen  Concurrenz  und  damit
deren  Vernichtung  erleichtert  und  die  Versuchung  zur  Bildung
der  sogenannten  „Ringe“  vermehrt.  Die  Bedeutung  dieser  beiden
Punkte  ist  gross  genug,  um  durch  sie  den  Wunsch,  es  möchte
die  ganze  Culturwelt  sich  in  gesonderte  specielle  Arbeitsfelder
eintheilen,  welche  ihre  Erzeugnisse  frei  von  jeder  staatlichen
Schranke  unter  sich  auszutauschen  hätte,  als  einen  wahren  Damokles-Wunsch
  erscheinen  zu  lassen.  Die  Furcht  vor  den  mit
einem  solchen  Zustande  verknüpften  Gefahren  würde  uns  nie  zum
rechten  Genuss  der  daraus  vielleicht  entspringenden  Früchte
kommen  lassen.

Dem  gegenüber  erscheint  eine  Abgrenzung  möglichst  grosser
und  von  der  Natur  möglichst  vielseitig  ausgestatteter  Wirthschaftsgebiete
  gegen  andere  gleich-  oder  verschiedenartige  mit
mässiger  Handhabung  des  Zollrechts  als  auch  vom  volkswirthschaftlichen
  Standpunkte  wohl  zu  rechtfertigen.  Es  ist  nur  zu
fordern,  dass  keine  Verquickung  in  den  Begriffen  Schutzzölle  und
Finanzzölle  bezüglich  der  Personen  der  Berechtigten  eintrete  und
seiibt  werde.  Der  Zoll  kann  und  soll  Schutzzoll  sein  für  Ent-