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den  Betrag  von  130  Millionen  Mark  übersteigt,  „den  einzelnen
Bundesstaaten  nach  Massgabe  der  Bevölkerung,  mit  welcher  sie
„u  den  Matrikularbeiträgen  herangezogen  werden,  zu  überweisen.“
Das  Reich  beraubt  sich  dadurch  nach  den  oben  gegebenen  Zahlen
also  jetzt  ungefähr  einer  Einnahme  von  vielleicht  gegen  200  Millionen
  Mark  jährlich,  wenn  man  einige  50  Millionen  Mark  jährlich
aut  die  Kosten  der  Erhebung  und  des  Schutzes  der  Zölle  rechnet.?!)

(Diese  beiden  letzten  Zahlen  sind  nur  annähernde  Vermuthungszahlen.)


Wie  die  Verwendung  des  auf  Preussen  z.  B.  hiervon  entfallenden
  Antheils  erfolgt,  ist  bekanntlich  durch  das  „Verwendungs“-Gesetz
  vom  16.  Juli  1880  (Preuss.  G.-S.  S.  287)  (die
sogenannte  „lex  Huene‘‘)  bestimmt.  Möchten  aber  die  behaupteten
Vortheile  dieser  Verwendung  so  gross  sein  wie  sie  wollen,  so
bieten  sie  jedenfalls  keinen  Ersatz  für  den  ideellen  Schaden,  den
durch  jenen  3  8  des  Reichgesetzes  vom  15.  Juli  1879  die  gerade
auf  dem  Zollgebiete  so  erfolgreich  angebahnte  Finanzeinheit  des
Reiches  durch  diese  Entziehung  erlitten  hat.

Wir  wollen  zum  Schluss  noch  einen  kurzen  Blick  auf  das
Verhältniss  werfen,  welches  Deutschland  als  Zollgebiet  zu  seinen
neuerworbenen  Üolonien  und  Schutzgebieten  einnimmt.

Wenn  wir  zu  Eingang  unserer  Ausführungen  auch  gesehen
haben,  dass  sich  der  Gedanke  und  Begriff  dessen,  was  wir  heute
unter  Zoll  verstehen,  verhältnissmässig  "spät  erst  dem  werdenden
  Gedanken  des  neueren  Staates  anschliesst,  so  ist  heutzutage
bei  Gründung  eines  neuen  Staatswesens  —  und  jede  Colonie
ist  der  Keim  eines  solchen  —  die  Einführung  von  Zöllen  und
ie  Frage  ihrer  Erhebung  gewöhnlich  eine  der  ersten  und  für

21)  Die  Zahlen  des  Reichshaushalts  -  Etats  geben  hierfür  leider  keinen
Anhalt,  da  sie  nur  die  zu  erwartenden  Ueberschüsse,  nach  Abrechnung  aller
Abzüge,  darstellen;  sie  sind  daher  wesentlich  niedriger,  als  die  oben  (zu
Anm.  16)  genannten  Zahlen,  welche  diegesammte  Soll-Einnahme  darstellen.