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worfen  werden,  ob  bei  diesem  Missverhältniss  der  Machtmittel
überhaupt  ein  bundesstaatliches  Verhältniss  unter  den  deutschen
Staaten  durchführbar  sei.  Es  erschien  als  eine  Monstrosität,
dass  das  siegreiche  Preussen  derselben  Mediatisirung  durch  eine
Bundesgewalt  unterworfen  werden  sollte  wie  Reuss  ä.  L.  und
Schaumburg-Lippe.  Eine  andere  Kombination  als  die  bundesstaatliche:
  erschien  unter  den  veränderten  politischen  Verhältnissen
  viel  natürlicher.  Warum  ’sollte  man  nicht  den  preussischen
Staat  zur  Grundlage  der  neuen  Staatsbildung  machen  und  ihm
die  anderen  norddeutschen  Staaten  als  Vasallenstaaten  angliedern”
-Man  brauchte:  bloss  auf  den  Gebieten,  auf  denen  einheitliches
Recht  und:  einheitliche  Verwaltung  in  ganz  Norddeutschland
herrschen  sollten,  die  Competenz  der  preussischen  Staatsorgane
auf  das  Territorium  der  übrigen  norddeutschen  Staaten  auszudehnen.
  Für  die  allgemeine  Gesetzgebung  konnten  dann  Mitglieder
:der  anderen  Staaten  in  den  preussischen  Landtag  eintreten,  daneben
  fand  sich  vielleicht  auch  noch  Gelegenheit,  den  Vertretern
der  Regierungen  eine  Mitwirkung  einzuräumen’).

Einem  solchen,  der  gegebenen  politischen  Lage  entsprechenden
Verfassungsplane,  welcher  in  der  Herrschaft  Preussens,  der  Mediatisirung
  der  übrigen  Staaten  gipfelte,  hätten  die  letzteren  —
‘entweder  unbedeutende  Kleinstaaten  oder  eben  erst  nach  dem
‘siegreichen  ‚Kriege  Preussens  zum  Frieden  gezwungene  Mittelstaaten
  wie  Sachsen  und  Hessen  —  sicherlich  keinen  ernstlichen
‘Widerstand  entgegensetzen  können.  Wenn  die  preussische  Regierung
  trotzdem  an  dem  Bundesreformplane  vom  Juni  1866  festhielt,
  so  geschah  dies  wesentlich  aus  Rücksicht  auf  die  süddeutschen
  Staaten,  auf  deren  späteren  Eintritt  man  von  Anfang
an  bedacht  sein  musste,  und  die  sich  vielleicht  einer  bundesstaatlichen
  Verbindung,  niemals  aber  einer  Mediatisirung  durch

:9)Ngl:  z.  B.  die  dahin  zielenden  Vorschläge,  welche  H.  v.  T.  (TrEıtstHke)
in  den  Preuss.  Jahrb.  Bd.  18  (1866),  S.  346  ff.  machte.