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Preussen  unterworfen  haben  würden.  Gleichwohl  machte  sich
der  Einfluss  der  politischen  Thatsachen  derart  geltend,  dass  der
Entwurf  der  norddeutschen  Bundesverfassung  wesentlich  von  dem
Juni-Entwurfe  abweicht,  und  eine  starke  unitarische  Tendenz  zu
Gunsten  des  preussischen  Staates  in  ihm  sichtbar  ist.

In  der  Organisation  der  Bundesgewalt  schloss  man  sich  zwar
grundsätzlich  an  den  Juni-Entwurf  an.  Der  Schwerpunkt  der
Bundesverfassung  ruhte  also  auch  weiterhin  in  dem  nunmehr  als
Bundesrath  bezeichneten  (sesandten-Congresse  der  verbündeten
Staaten.  Innerhalb  desselben  war  nach  der  von  den  verbündeten
Regierungen  angenommenen  preussischen  Vorlage  der  Krone
Preussen  eine  ähnliche  Stellung  zugedacht  wie  einst  zu  Frankfurt
  a.  M.  der  österreichischen  Präsidialmacht.  Sie  sollte  den
Bundesrath  und  Reichstag  berufen  und  schliessen,  die  Vorlagen
nach  Massgabe  der  Bundesrathsbeschlüse  an  den  Reichstag
bringen,  die  Bundesgesetze  ausfertigen  und  verkündigen  und  durch
den  Bundeskanzler,  der  gleich  dem  österreichischen  Präsidialgesandten
  als  ein  dem  Auswärtigen  Ministerium  untergeordnetes
Organ  gedacht  war,  den  Vorsitz  ım  Bundesrathe  führen.

Neben  diesen  formellen  Präsidialbefugnissen  erhält  jedoch  die
Krone  Preussen  eine  Reihe  materieller  Rechte  für  das  ganze  Bundesgebiet.
  Hier  gewinnt  die  vorher  geschilderte  unitarische  Strömung
innerhalb  des  Rahmens  der  Bundesverfassung  dieOberhand.  Die  auswärtige
  Verwaltung,  Post  und  Telegraphie,  Kriegswesen  und  Kriegsmarine,
  die  Ernennung  der  Bundesbeamten  und  die  Ueberwachung
der  Ausführung  der  Bundesgesetze  gehen  unbeschadet  der  einzelstaatlichen
  Reservatrechte  für  das  ganze  Bundesgebiet  auf  die
Krone  Preussen  über.  Es  werden  also  einfach  die  Einzelstaaten
zu  Gunsten  Preussens  mediatisirt,  was  um  so  leichter  möglich
war,  als  keinem  Einzelstaate  das  Recht  eigener  diplomatischer
Vertretung  entzogen  wurde,  Post  und  Telegraphie  schon  vertragsinässig
  in  den  meisten  Bundesstaaten  an  Preussen  abgetreten

waren,  einzelne  Staaten  in  ähnlicher  Weise  schon  Militärconven-2,*
