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scheidende  deutsche  Kaiser  als  Organ  des  Reiches  Rechte  auszuüben.


Diese  Aenderung  in  der  Rechtsstellung  des  Königs  von  Preussen
war  nicht  bloss  eine  Frage  der  juristischen  Construction,  sondern
zog  ohne  Weiteres  praktische  Folgen  nach  sich.  Ein  an  den
Reichskanzler  gerichteter  Allerhöchster  Erlass  vom  1.  Januar  1872
übertrug  die  Marineverwaltung  wie  das  Commando  von  preussischen
Behörden  auf  eine  Reichsbehörde,  die  Admiralität,  so  dass  die
preussischen  Rechte  gegenüber  der  Reichsmarine  verschwanden.
Wenn  das  gleiche  Ergebniss  auf  dem  Gebiete  des  Kriegswesens
nicht  erreicht,  ein  Reichskriegsamt  nicht  begründet  wurde,  so  lag
dies  einfach  daran,  dass  die  Militärverwaltung  einen  Theil  der
den  Einzelstaaten  verbliebenen  Contingentsherrlichkeit  bildete  und
durch  Vertrag  mit  Preussen  nur  auf  preussische  Behörden  übertragen
  werden  konnte.  Die  Thatsache,  dass  das  Obercommando
nicht  mehr  dem  Könige  von  Preussen,  sondern  dem  Kaiser  zusteht,
  blieb  durch  den  Fortbestand  der  preussischen  Uontingentsverwaltung
  unberührt.  Die  Unterscheidung  zwischen  Bundespräsidium
  und  Commando  über  Heer  und  Flotte  ist  nicht  mehr
in  Bezug  auf  die  Rechtsstellung  des  Kaisers  überhaupt,  sondern
nur  noch  in  Bezug  auf  die  Ausübung  der  kaiserlichen  Rechte,  die
ministerielle  Gegenzeichnung  des  Reichskanzlers,  von  Bedeutung.

Entgegen  den  der  Abfassung  der  norddeutschen  Bundesverfassung
  zu  Grunde  liegenden  Intentionen,  entgegen  den  noch
bei  Berathung  der  norddeutschen  Bundesverfassung  im  Reichstage
  seitens  der  verbündeten  Regierungen  abgegebenen  Erklärungen,
  entgegen  endlich  der  der  Uebertragung  der  Kaiserwürde
auf  Preussen  beigelegten  Bedeutung  hat  sich  somit,  fast  ohne
dass  die  Urheber  der  Veränderungen  sich  der  Tragweite  derselben
bewusst  waren,  die  Institution  des  Kaiserthums  entwickelt.  Das
Kaiserthum  umfasst  nieht  mehr  Rechte  des  preussischen  Staates
gegenüber  den  anderen  deutschen  Staaten.  Denn  wären  die