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Eine  gesetzliche  Beseitigung  dieses  veralteten  Artikels  ist
leider  in  absehbarer  Zeit  nicht  zu  erwarten.

Die  vorstehenden  Mittheilungen,  welche  die  besonders  geregelten
  Verhältnisse  der  israelitischen  Schulen  nicht  berühren,
zeigen,  dass  auch  in  Bayern  das  Schulwesen  eine  Fundgrube  von
rechtlichen  Controversen  ist,  deren  Lösung  auch  künftig  überwiegend
  von  der  politischen  Constellation,  nicht  von  der  unbefangenen
  Auslegung  und  der  Weiterentwicklung  staatsrechtlicher
Grundsätze  abhängen  wird.