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Laurent  !0)  betonte  Princip  der  stricten  Territorialität  der  Gesetze
für  die  immeubles  par  destination  nicht  anzuerkennen.  Auch
hier  soll  die  Vermittlung  des  interet  de  la  societe  zur  Stütze
dienen,  während  seine  Beachtung  gerade  in  mancher  Hinsicht  die
lex  rei  sitae  untergraben  müsste.

Auch  BrocHer!!)  schliesst  sich  der  absoluten  Geltung  des
Ortsrechts  der  belegenen  Hauptsache  für  die  Zubehörung  an.

Die  einzelnen  Gesetzgebungen  haben  in  dieser  Frage  wiederum
  nirgends  Stellung  genommen,  sodass  die  den  einzelnen  gesetzlichen
  Bestimmungen  unterliegenden  Theorien  bei  einer  Interpretation
  ausschlaggebenden  Werth  äussern.

Die  Eigenschaft  einer  Sache,  ob  sie  fungibel  oder  nicht  sei,
bestimmt  ohne  Rücksicht  auf  irgendwelche  exterritoriale  Beziehungen
  allein  die  lex  in  loco  rei  sitae,  da  hiebei  eine  Veranlassung
  von  dem  Grundprincipe  abzugehen  sich  nirgends  erweisen
lässt.

Die  Expropriationsmöglichkeit  einer  Sache  unterliegt  nach
unseren  Ausführungen  gleichfalls  ohne  Zweifel  der  Herrschaft  des
lex  rei  sitae,  ebenso  aber  auch  die  Eigenthumsbeschränkungen,
wie  Nachbarrechte,  Retraktrechte,  Legalservituten  etc.

In  demselben  Sinne  entscheidet  sich  die  Verkehrsfähigkeit
einer  Sache.  Auch  hier  würde  es  an  jeglicher  Voraussetzung
fehlen,  um  den  Charakter  einer  Sache  als  extra  commercium  exterritorial
  wirken  zu  lassen.

Welche  Sachen  herrenlos  seien,  ist  ebenfalls  nach  dem  Ortsrechte
  der  belegenen  Sache  zu  beurtheilen.  Dieses  stellt  daher

10)  LAURENT  a.  a.  OÖ.  Bd.  VII  S.  207:  Yimmobilisation  par  destination
concerne  les  immeubles,  elle  augmente  leur  valeur,  donc  le  territoire  recoit
une  extension,  en  ce  sens  que  son  exploitation  est  amelioree:  voilä  certainement
  un  interet  de  souverainete,  ou,  en  termes  plus  generaux,  un  interet
social.

11)  BrocHeEr  Bd.  l.a.a.0.  S.  375:  Les  choses  accessoires  suivent  le  sort
de  celles  auxquelles  elles  se  rattachent:  elles  leur  empruntent  en  quelque
sorte  leur  nature.