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italienische  Schule  befolgt,  während  wohl  richtiger  Ansicht  nach
ihnen  nur  eine  engere  Interpretation  gerecht  zu  werden  vermag.

Der  Vertragsentwurf  zwischen  Argentinien,  Bolivia,  Brasilien
  ®®)  unterstellt  Rechts-  wie  Handlungsfähigkeit  im  Sachenrechte
grundsätzlich  der  lex  situs.

Haben  wir  bis  hierher  speciell  von  den  physischen  Personen
deren  Handlungs-  und  Rechtsfähigkeit  gesprochen,  so  gelangen
wir  nun  zur  Beurtheilung  der  Frage,  in  wieweit  ausländische
juristische  Personen  im  Inlande  Rechte  an  Sachen  erwerben  und
darüber  disponiren  können.

Bezüglich  der  Rechtsfähigkeit  ist  hier  nichts  Neues  zu  sagen,
wie  bei  physischen  Personen,  so  bemisst  sich  auch  bei  moralischen
Personen  dieselbe  nach  der  lex  in  loco  rei  sitae.  Eventuelle  Amortisationsgesetze,
  Gesetze,  welche  den  Grunderwerb  juristischer  Personen
  beschränken,  wirken  demnach  strikt  territorial.  Demzufolge
  können  aber  auch  Privilegien,  welche  solch’  ausländische
moralische  Personen  im  Auslande  geniessen,  im  Inlande  nicht
geltend  gemacht  werden.  Allein  auch  hinsichtlich  der  Handlungsfähigkeit
  ist  zu  sagen,  dass  dieselbe  der  lex  situs  im  Sachenrechte
  unterliegt,  soweit  die  juristische  Person  bezw.  deren  Vertreter
  nicht  vom  Auslande  aus,  sondern  im  Inlande  Dispositionen
über  derselben  zustehende  dingliche  Rechte  treffen  wollen.  Der
springende  Punkt  ist  eben  hier,  dass  juristische  Personen  als
solche  wohl  eine  Rechts-,  aber  nicht  eine  Dispositionsfähigkeit
mangels  eines  individuellen  Willens  besitzen.  Dieser  Wille  muss
eben  stets  (nicht  wie  bei  den  Minderjährigen,  wo  die  Handlungsfähigkeit
  an  bestimmte,  in  verschiedenen  Rechtsgebieten  verschiedene
  Altersgrenzen  gebunden  ist)  im  einzelnen  Falle  durch

33)  Art.  26:  Los  bienes,  cualquiera  que  sea  su  naturaleza,  son  exclusivamente
  regidos  por  la  ley  del  lugar,  donde  existen,  en  cuanto  &amp;  su  calidad,
ä  su  possession,  4  su  enajenabilidad  absoluta  6  relativa,  y  &amp;  todas  las
relaciones  de  derecho  de  caräcter  real  de  que  son  sucseptibles.