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welches  von  dem  ersteren  verschieden  sein  kann,  in  diesen  Fällen
entscheidend  bleiben.  Wenn  also  ein  Sachse  in  Hamburg  ein
Schiff  besitzt,  so  kann  das  Hamburger  und  nicht  das  sächsische
Recht  allein  massgebend  sein.  Diese  Folgerung  ergibt  sich  aber
von  selbst  aus  dem,  was  wir  oben  bezüglich  der  Rechtssouveränetät
gesagt  haben.  Auf  dem  internationalen  Gebiete  des  Meeres,
welches  keinem  bestimmten  Territorium  angehört,  kann  von  der
Herrschaft  einer  eigenen  Rechtssouveränetät  keine  Rede  sein.

Das  reine  Personalstatut  wird  seine  Anwendung  in  solchen
Gebieten  auch  bezüglich  des  Sachenrechts  erzwingen,  wo  noch
das  System  der  persönlichen  Rechte  gilt.  Dies  sind  namentlich
solche  aussereuropäische  Länder,  in  welchen  Rechtsgleichheit
zwischen  In-  und  Ausländern  noch  nicht  zum  territorialen  (Gesetze
erhoben  ist,  also  namentlich  in  China,  der  Türkei,  Egypten  u.  a.
Aber  auch  in  Algier  gilt  das  System  der  persönlichen  Rechte
—  für  Immobilien  allerdings  gilt  durchweg,  ohne  Rücksicht  auf
den  Eigenthümer,  französisches  Recht“)  —  Israeliten,  Muselmanen
  und  Franzosen  leben  nach  dem  Rechte  ihrer  Personalstatuten.
  Immerhin  zeigt  sich  für  Ausländer  seitens  der  dortigen
französischen  Gerichtshöfe  eine  starke  Hinneigung  zur  ausschliesslichen
  Anwendung  des  code  Napoleon.  Dies  spricht  BROCHER  für
Cochinchina  direct  aus®?).

Eine  weitere  Ausnahme  von  Mobilien  für  die  lex  rei  sitae
ist  aber  dann  aufzustellen,  wenn  über  im  Auslande  befindliche,
dahin  verfrachtete,  bewegliche  Sachen  ein  Vertrag,  eine  Verfügung
  getroffen  wird,  welche  im  Inlande  wirken  werden.

42)  Loi  du  26  juillet  7  aodt  1873  vgl.  BROCHER  Cours  etc.  a.  a.  0.
S.  72.

43)  BRocHER,  lours,  a.  a.  O.  S.  78:  Quant  aux  Francais,  et  autres
Europeens,  il  &amp;tait  naturel  qu’ils  fussent  regis  par  une  sorte  de  droit  commun
  leur  venant  de  la  metropole  et  dont  la  coutume  de  Paris  et  les  ordonnances
  plus  ou  moins  strietement  observees  formaient  la  base  principale.
C’etait  une  rögle  generalement,  quoique  diversement  suivie  dans  les  colonies,
sous  l’ancien  regime.