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Absender  allein  das  Recht  der  Zurückforderung,  der  Nacheile,
der  anderweitigen  Bestimmung  des  Destinatairs  in  Abweichung
vom  Frachtbriefe  gegeben  und  andererseits  im  internationalen
Eisenbahnfrachtverkehre  der  Adressat  im  Frachtbriefe  nach  dessen
Aushändigung  als  der  allein  zur  Abforderung  berechtigte  bezeichnet.
  Daraus  erhellt,  dass  Rechte  dritter  während  des  Transits
keine  Executionskraft  besitzen.

Dagegen  sind  auch  hier  den  Eisenbahnen  für  ihre  Benützung
Retentionsrechte  einzuräumen,  wie  dies  auch  Art.  21  des  genannten
  Uebereinkommens  festgesetzt  hat.

Es  wäre  noch  der  Fall  denkbar,  dass  zweı  Personen  über
unterwegs  befindliche  Transitgüter  einen  Vertrag  abschliessen,
ohne  die  gegenwärtige  Lage  jener  Güter  zu  kennen.  Hier  entscheidet
  zweifellos  das  Personalstatut  des  Verkäufers.

Vom  vorigen  Falle  ist  zu  unterscheiden  derjenige  Fall,  in
welchem  ein  Ausländer  persönlich  durch  das  Inland  durchreist,
um  sich  wieder  nach  dem  Auslande  zu  begeben.  DBeispielsweise
  ein  Engländer  reist  durch  Deutschland  direct  nach  Itaken.
  Sind  hier  dessen  Gepäckstücke  bezüglich  der  Executionsmöglichkeit
  den  Personalstatuten  oder  der  jeweiligen,  während
der  Fahrt  wechselnden  lex  situs  unterworfen?  Man  muss  sich
hier  für  die  letztere  entscheiden.  Denn  thatsächlich  handelt  es
sich  hier  nicht  um  dingliche,  sondern  um  persönliche  obligatorische
  Verhältnisse.  Die  Belangbarkeit  einer  Person  aus  rechtlichen
  Verhältnissen  richtet  sich  nicht  nach  dem  Eintritte  in  ein
bestimmtes  Territorium,  sie  besteht  schon  zuvor.  Nur  der  Gerichtsstand
  kann  durch  den  Wechsel  des  Aufenthaltsorts  alterirt
werden.  Die  Verpflichtungen  der  Person  lassen  daher  in
solchen  Fällen  im  Gegensatze  zum  gewöhnlichen  Transitverkehre

dass  die  Waare  auf  der  Versandtstelle  zurückgegeben,  unterwegs  angehalten,
oder  an  einen  andern,  als  den  im  Frachtbriefe  bezeichneten  Empfänger  am
Bestimmungsorte  oder  einer  Zwischenstation  abgeliefert  werde.