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Die  Vinculation  eines  Inhaberpapieres  ist  ebenfalls  dem  Gesetze
  des  Emissionsortes  unterworfen.  Dagegen  ist  die  Devinculation
  nach  der  lex  locı  actus  zu  beurtheilen  °°).

Ein  näheres  Eingehen  auf  die  einzelnen  Gesetzgebungen  für
diese  Fälle  würde  ausserhalb  des  Rahmens  dieser  Abhandlung
liegen,  da  sie  uns  in  dem  Sachenrechte  entlegene  Gebiete
führen  müsste.

60)  Bar  a.  a.  O.  Bd.  II.  S.  140.  Vgl.  R.-G.  28,  113.