—  564  —

ferendum  und  Initiative  werden  als  die  wesentlichen  Bestandtheile
dieser  bezeichnet  und  der  Verfasser  des  Berichtes  erinnert  zur  Bestätigung
  seiner  Ansicht  an  den  Ausspruch  Rousszeaus  im  Contrat
social:  ‚La  souverainete  ne  peut  etre  representee  par  la  möme
raison  qu’elle  ne  peut  etre  alienee,  les  deputes  du  peuple  ne  peuvent
  &amp;tre  que  ses  commissaires;  toute  loi  que  le  peuple  n’a  pas  ratifiee
  est  nulle.“  Die  Einführung  des  Referendum  im  eigentlichen
Sinne  wurde  in  dem  Berichte  für  unverträglich  mit  dem  Wesen
und  der  Thätigkeit  des  repräsentativen  Systems  erklärt.  Nach  den
Mittheilungen  des  Berichtes  wurde  seitens  der  Regierung  die  Erklärung
  abgegeben,  dass  man  nicht  die  Befugniss  begehre,  die
Wählerschaft  über  ein  Gesetz  zu  befragen,  bevor  die  Kammern
damit  befasst  seien,  consultation  sur  une  loi  a  faire.  Der  Senat
stellte  sich  auf  denselben  Standpunkt  wie  die  Deputirtenkammer;
er  behielt  der  neu  zu  wählenden  Kammer  die  volle  Freiheit  vor,
sich  zu  Gunsten  des  Princips  des  Königsreferendums  oder  gegen
dasselbe  zu  entscheiden.  Die  Berathungen  der  beiden  Kammern
hatten  somit  nur  das  Ergebniss,  dass  man  sich  grundsätzlich  für
die  Revision  des  von  der  Gesetzgebung  handelnden  Artikels  der
Verfassung  aussprach,  hingegen  die  Frage  völlig  unentschieden
liess,  ob  es  angemessen  sei,  das  Königsreferendum  in  der  von
der  Regierung  vorgeschlagenen  Form  in  die  Verfassungsurkunde
aufzunehmen.

Die  Stellung  der  Parteien  zu  der  Frage  war  getheilt;  unter
den  vornehmsten  Gegnern  befand  sich  nicht  nur  der  Führer
der  Rechten,  WoestE,  sondern  auch  Gravx,  ein  früherer  liberaler
  Minister,  während  zu  den  wärmsten  Befürwortern  JAanson,
der  Führer  der  Liberalen,  zäblte,  aber  auch  unter  den  Mitgliedern
  der  Rechten  waren  entschiedene  Anhänger  des  Referendum,
  so  vor  Allem  der  Baron  Nornuoms.  In  den  Erörterungen,
welche  die  politische  Presse  der  Verfassungsreform  widmete,  wurde
auf  die  Einführung  desKönigsreferendumsbeiWeitemnicht  derWerth
gelegt,  wie  auf  die  Reform  des  Wahlrechtes;  ebenso  beschäftigten