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sich  dıe  Versammlungen  der  politischen  Parteien  in  weit  höherem
Maasse  mit  dieser  als  mit  jener;  die  Reform  des  Wahlrechtes
war  das  Schlagwort,  das  auch  die  breitesten  Massen  der  Bevölkerung
  in  Erregung  versetzte  und  selbst  die  Kreise  in  Bewegung
  brachte,  welche  den  politischen  Fragen  sonst  ziemlich
indolent  gegenüberstehen,  während  die  Einführung  des  Königsreferendums
  nur  in  verhältnissmässig  engen  Schichten  lebhaft
erörtert  wurde,  der  Grund  hierfür  liegt  auf  der  Hand;  für  die
praktische  Bedeutung  des  Referendums  ist  die  Frage,  welche
Personen  den  Kreis  der  stimmberechtisten  Wähler  bilden,  von
höchstem  Werthe;  würde  in  Belgien  das  allgemeine  Wahlrecht
eingeführt,  so  hätte  natürlich  die  unmittelbare  Befragung  der
Wählerschaft  eine  ganz  andere  Wichtigkeit  und  Tragweite,  als
wenn  die  Wahlberechtigten  nur  einen  kleinen  Bestandtheil  der
Nation  bildeten.  Während  nun  der  Ausfall  der  Wahlen  für  die
mit  der  Revision  der  Verfassung  zu  betrauende  Kammer  das
Schicksal  des  Referendums  zweifelhaft  erscheinen  liess  und  es
auch  nachher  noch  fraglich  blieb,  ob  die  Regierung  trotz  des
Widerstandes  des  grössten  Theiles  der  Rechten  auf  der  Einführung
  desselben  beharre,  ist  unmittelbar  nach  dem  Beginn  des
neuen  Jahres  die  Ungewissheit  beseitigt  worden,  die  Regierung
schlug  der  neugewählten  Kammer  die  Einführung  des  Königsreferendums
  nicht  vor,  sie  hatte  ihre  dahin  gerichtete  Absicht  aufgegeben
  und  man  wird  nicht  fehl  gehen,  wenn  man  den  Grund
hiefür  in  dem  Ergebniss  der  Wahlen  für  die  Deputirtenkammer
und  in  deren  Zusammensetzung  erblickt.

Damit  wäre  der  erste  Versuch,  in  einem  monarchischen
Staate  eine  Art  Referendum  einzuführen,  vorläufig  gescheitert;
bedeutungslos  ist  derselbe  indessen  trotz  dieses  Ausganges  nicht,
die  Ansicht,  dass  eine  directe  Befragung  der  Wählerschaft
über  eine  concrete  Frage  der  Gesetzgebung  mit  dem  Wesen
der  constitutionellen  Monarchie  durchaus  unverträglich  sei,  hat
durch  diesen  Versuch  einen  ziemlichen  Stoss  erhalten;  aller-