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wo  sie  wenigstens  fehlt,  wird  man  es  nur  auf  Rechnung  der  Polizeiverwalters
  setzen  müssen,  der  sie  um  so  leichter  handhaben  kann,
als  er  ja  nur  mit  altgedienten  Soldaten  zu  thun  hat.  Ihr  Fehlen
wäre  also  kein  Mangel  der  Organisation,  sondern  der  Handhabung.
In  den  kleineren  Städten  aber,  wo  die  Polizei  dem  Landrathe
oder  Amtmann  u.  s.  w.  unterstellt  ist,  wird  es  an  diesem  liegen,
die  Zucht  durchzuführen;  bei  festem  Willen  wird  das  auch  gehen.
Des  Königs  Rock  tragen  die  städtischen  Polizeibeamten  auch,  sie
führen  den  preussischen  Adler  mit  dem  königlichen  Namenszug
und  die  preussische  Kokarde  am  Helm,  an  der  Mütze  und  auf
den  Epauletten,  Achselstücken  oder  Achselklappen  das  preussische
Wappen,  es  wird  freilich  seitens  der  Aufsichtsbehörden  wenig
darauf  geachtet,  ob  die  Uniform  vorschriftsmässig  ist  oder  nicht,
und  dadurch  entstehen  bisweilen  in  Wahrheit  Phantasie-Uniformen;
das  ist  aber  ein  Uebelstand,  dem  sehr  leicht  und  schnell  abzuhelfen
  sein  möchte.  Ob  die  Gendarmerie-Officiere  wesentlich
zur  Hebung  des  Dienstes  beitragen,  will  ich  mindestens  dahingestellt
  sein  lassen;  denn  da  der  eigentliche  (civile)  Dienst  des
Gendarmen  durch  den  Civilvorgesetzten  commandirt  wird,  so  hat
das  Vorhandensein  doppelter  Vorgesetzten  häufig  Reibungen  zwischen
  diesen  beiden  zur  Folge,  die  eher  zur  Störung  als  zur
Förderung  des  Dienstes  beitragen  ;  es  wäre  mindestens  die  Frage,
ob  nicht  die  Kosten  für  das  Gendarmerie-Officierscorps,  das  seinen
Ursprung  auf  längst  vergangene  Zeiten  und  Verhältnisse  zurückführt,
  nicht  besser  angewandt  wären,  wenn  dafür  eine  grössere
Zahl  Oberwachtmeister  bestellt  würden,  welche  genügend  für  die
Instandhaltung  der  Waffen,  Uniformstücke  und  Pferde  sorgen
könnten.  Bei  den  grösseren  königlichen  Polizeiverwaltungen  fehlt
es  auch  an  militärischen  Vorgesetzten,  und  trotzdem  ist  kein
Mangel  bezüglich  der  Disciplin  und  Dienstführung  bekannt  geworden.
  Was  endlich  die  Einheit  des  Dienstes  anlangt,  so  beruht
  diese  nur  in  der  einheitlichen  Dienstordnung;  denn  im
übrigen  wird  der  Dienst  für  jeden  Dienstbezirk  vom  örtlichen
Vorgesetzten  commandirt.  Bei  aller  Vortrefflichkeit  der  Gendarmen,
  welche  Niemand  bestreiten  wird,  der  den  aufopfernden
Dienst  dieser  Beamten  kennt,  wird  von  ihrer  Vermehrung  für  die