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können,  dann  kommen  diese  traurigen  Auskunftsmittel,  dass  ein
Stadtrath  entweder  selbständig  dafür  ernannt  wird  oder  dass  der
Oberbürgermeister  einen  Stadtrath  mit  Genehmigung  der  Aufsichtsinstanz
  mit  der  Polizeiverwaltung  betraut.  Das  ist  Immer
ein  missliches  Auskunftsmittel,  da  fehlt  eins,  was  für  jede  wirksame
  Polizei  unerlässlich  ıst,  das  Gefühl  der  selbständigen  persönlichen
  Verantwortlichkeit.‘

3.  Die  so  oft  und  nicht  mit  Unrecht  hervorgehobene  Mangelhaftigkeit
  der  Befähigung  der  bestellten  Polizeibeamten
  für  ihren  Beruf  endlich  ist  in  doppelter  Weise  abzustellen.
  Vor  allem  muss  dafür  gesorgt  werden,  dass  den  Polizeibeamten
  angemessene  Gehalte  bezahlt  werden,  dann  werden
sich  auch  tüchtige  Männer  um  die  ausgeschriebenen  Stellen  bewerben.
  Wenn  man  die  bei  den  Ausschreibungen  der  Stellen  bekannt
  gemachten  Gehalte,  die  oft  geradezu  als  Hungerlöhne  bezeichnet
  werden  müssen,  liest,  dann  darf  man  sich  nicht  wundern,
dass  zu  solchen  Stellen  sich  nur  untergeordnete  Persönlichkeiten
melden.  Jeder  praktische  Polizeimann  kann  aber  aus  seiner
eigenen  Erfahrung  bestätigen,  dass  wenn  er  Stellen  mit  angemessenen
  (sehalten  ausschreiben  kann,  er  stets  auch  auf  tüchtiges
Personal  zur  Besetzung  der  Stellen  rechnen  darf.  Diese  richtige
Festsetzung  der  Gehalte  muss,  wenn  eine  Stadt  gegen  ihre  eignen
Interessen  keine  richtigen  Gehalte  festsetzen  will,  nöthigenfalls
auf  dem  Weg  der  Zwangsetatisirung  erfolgen.  Weiter  aber  muss
der  Staat  verlangen,  dass  niemand  bei  einer  städtischen  Polizeiverwaltung
  angestellt  wird,  der  nicht  durch  eine  Prüfung
oder  auf  eine  sonstige  Weise  seine  Befähigung  zur  Bekleidung
  der  zu  besetzenden  Stelle  dargethan  hat,  wie
ja  dies  für  die  Besetzung  der  Stellen  der  Lehrer  u.  s.  w.  gleichfalls
  verlangt  wird.  Um  eine  solche  Ausbildung  zu  ermöglichen,
muss  der  Staat  Anstalten  einrichten,  wo  diese  Ausbildung  zu  erlangen
  ist.  Dies  sollen  nicht  förmliche  Schulen  sein.  Die  Vorstände
  der  Polizeiverwaltungen  erlangen  ihre  Ausbildung  als  Referendare,
  für  die  Erlangung  der  Stelle  eines  Subaltern-  oder
Unterbeamten  aber  müsste  als  Erforderniss  festgestellt  werden,
dass  der  Anwärter  eine  Zeit  lang  bei  einer  königlichen  oder  einer