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grösseren  städtischen  Polizeidirection  zu  seiner  Ausbildung  gearbeitet
  hätte  und  dass  er  nur  angestellt  werden  darf,  wenn  er
von  der  Behörde,  der  er  zur  Ausbildung  übergeben  worden  ist,
ein  günstiges  Zeugniss  über  seine  Befähigung  erlangt  hat.

Würden  diese  Vorschläge  befolgt,  so  könnte  auch  unter  den
jetzigen  Verhältnissen  die  Polizei  ganz  bestimmt  auf  eine  ihrer
Aufgabe  entsprechenden  Höhe  gebracht  werden.