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Literatur.

Bergbohm,  Dr.  Karl,  Jurisprudenz  und  Rechtsphilosophie.  Kritische
  Abhandlungen.  Erster  Band.  Einleitung.  —  Erste
Abhandlung:  Das  Naturrecht  derGegenwart.  Leipzig,  Verlag
  von  Duncker  u.  Humbert,  1892.  S.  XVI  u.  566.

BERGBOHM  legt  uns  hier  einen  reichhaltigen  ersten  Band  von  Untersuchungen
  zur  Allgemeinen  Rechtslehre  vor.  Eine  lebhaft  geschriebene  Einleitung
  rechtfertigt  das  Unternehmen  und  entwickelt  den  Plan  desselben.
Darin  werden  die  Noth  unserer  Wissenschaft  um  die  juristischen  Grundbegriffe,
die  Misstände  der  ‚souveränen  Kleinstaaterei“  innerhalb  ihres  Bereichs,  das
Bedürfniss  einer  systematischen  Verknüpfung  der  Begriffe,  mit  welchen  ihre
Theile  operiren,  einer  concentrischen  Inangriffnahme  derjenigen  Probleme,  welche
allen  gemeinsam  sind,  sowie  der  Mangel  einer  festen  Terminologie  nachgewiesen
  und  so  das  Postulat  des  Ausbaues  einer  Allgemeinen  Rechtslehre
  positivistischen  Charakters  begründet.

Die  nachfolgende  erste  Abhandlung  richtet  sich  gegen  alle  Theorien,
welche  ein  nicht  -positives  Recht  oder  Elemente  eines  solchen  zum  Gegenstande
  haben  oder  als  existent  voraussetzen,  also  gegen  alle  Formen  eines
Vernunft-,  Natur-  oder  Idealrechts.  Ihr  erster  Abschnitt  giebt  uns  eine  Entwickelungsgeschichte
  der  Begriffsdichtungen  dieses  Charakters,  ihr  zweiter
ein  Inventar  der  Gestalten,  in  welchen  sie  fortleben,  aller  Namen,  Masken
und  Verkleidungen,  unter  welchen  sie  in  Philosophie  und  Jurisprudenz  ‚noch
immer  ihr  Wesen  treiben,  der  dritte  den  Nachweis  ihrer  wissenschaftlichen
Nichtigkeit.  Die  Erörterung  gipfelt  hier  in  einer  sehr  beachtenswerthen  Revision
  der  Rechtstheorie  unserer  historischen  Schule.

Ueberall  zeigt  der  Verfasser  eine  eminente  Belesenheit  —  kein  Anderer
unter  den  Lebenden  dürfte  sich  einer  gleichen  Beherrschung  der  gesammten
einschlagenden  Litteratur  rühmen  können  —  und  eine  grosse  kritische  Beanlagung;;
  sein  Stil  Klarheit  und  Fülle.  Nicht  in  gleichen  Maasse  die  Kunst
der  Condensirung  des  Stoffes.  Der  Verfasser  vermag  den  Reichthum  desselben
formal  nicht  völlig  zu  bemeistern.  Ein  breiter,  überquellender  Strom  von
Anmerkungen  begleitet  daher  beständig  seinen  'Text.  Möge  aber  Niemand)