Sachregister. den Einnahmen aus der Biersteuer 404, 405; es behält die Einnahmen seines Post= und Telegraphenwesens 418; es trägt nicht bei zu den Kosten des Bundesamtes für das Heimath- wesen und der Normalaichungskom- mission 413, trägt nur zum Theil bei zu den Kosten des Reichseisenbahn- amtes und der Reichsgesandtschaften 413; nimmt an der Tilgung und Ver- zinsung der Anleihen nicht Theil 418; es trägt die Kosten und Lasten seines Kriegswesens und den Unterhalt der auf seinem Gebiete belegenen Festungen 412, 494; hat eigenen Militärfiskus und eigenen Post= und Telegraphen- fiskus 436; in B. besteht kein Steuer- privileg der Militärpersonen 607. Beamte (. Reichsbeamte. Beglaubigung öffentlicher Urkunden, Zuständigkeit des Reiches 169. Begnadigungsrecht des Kaisers 84. Belagerungszustand, Befsugniß des Kaisers, einen jeden Theil des Landes- gebietes in Kriegszustand zu erklären 471; Verkündung desselben 472; Wir- kung desselben 472, 473; Kriegsgerichte während desselben, deren Zusammen- setzung und Competenz 474; Verfahren derselben 475; die Befugniß, den Be- lagerungszustand zu erklären, steht nicht den Landesherren zu 475, 476; die Erklärung des Belagerungszustandes braucht nicht vom Kaiser persönlich zu erfolgen 476,477; Sonderbestimmungen für Elsaß-Lothringen 478, 479. Berichte, Freiheit wahrheitsgetreuer Berichte über Reichstagsverhandlungen von jeder Verantwortlichkeit 137, 138. Berner Vertrag 314. Berufsgenossenschaften, deren Schaffung, Mitgliedschaft und Ver- tretung 243; Schiedsgerichte derselben 244, 765; Aussicht 244, 245; Auf- bringung der Kosten 245; ihr Recht, Vorschriften zu erlassen 246. Beschluß fähigkeit des Bundesrathes 95, 96; des Reichstages 150. Besoldung der Militärpersonen 585; der Beamten 406, 407, 639, 662 ff. Besteuerung der Militärpersonen 606, 607. Besteuerungsrecht der Communen hinsichtlich des Landesfiskus und des Reichsfiskus 434. Betriebsordnung für die Haupt- eisenbahnen 308, 312. 771 Bier, dessen Besteuerung 174, 342, 405; Reservatrecht bezüglich derselben in Bayern, Württemberg, Baden 95. Börsenausschuß 692. Botschafter 716. Branntwein, Concessionspflicht des Kleinhandels mit B. 223; dessen Be- steuerung 844—347; Gesetz, betreffend dieselbe und dessen Geltung 344; Be- strafung von Defraudationen 345, 346; Abrechnung zwischen Reich und Bundes- staaten hinsichtlich der Einnahmen aus der Branntweinsteuer 401, 403. Braunschweig, Militärconvention 482, 485, 491; Anstellung der Post- beamten 284. Brausteuer 341, 342; Bestrafung von Defraudationen bezüglich derselben 342; Abrechnung zwischen Reich und Bundes- staaten bezüglich der Einnahmen aus derselben 401. Bremen, dessen Freihafenstellung 94, 352; sein Anschluß an das Zollgebiet 8353, 354; Militärconvention 471, 491. Bremerhaven, Küstenbezirksamt da- selbst 695. Briefgeheimniß s. Postwesen. Brieftauben, Gesetz, betreffend deren Schutz im Kriege 456, 628. Budgetrecht, englisches 319—322; französisches 322, 323; preußisches 324—328; deutsches 329 ff. Bulle, goldene 2. Bundesamt für das Heimathwesen s. Heimathwesen. Bundesbeamte (. Reichsbeamte. Bundesexecution 83; Mitwirkung des Bundesrathes 110; Vollstreckung derselben 110, 111. Bundesfeldherr 77, 78; s. Kaiser. Bundesfürsten, deren Rechte in Be- zug auf die ihrem Lande angehörenden Truppentheile 481—486; ihre Sou- veränetät 41. Bundesgebiet s. Reich. Bundesheer (. Reichsheer. Bundeskanzleramt s(. Reichsamt des Innern. Bundesmitglieder s. Deutscher Bund, Norddeutscher Bund, Reich, Einzel- staaten. Bundespräsidium 76; Hauch Kaiser. Bundesrath, dessen rechtliche Natur 88 ff., 114; Berufung, Vertagung und Schließung 88, 89, 96, 97; Zu- sammensetzung 88, 89, 91, 94; Vorsitz 40“