A.  Sicherheitspolizei.  §  2.  3

Eigentums,  im  Gegensatz  zu  dem  Schutz  der  Ordnung  und
Sitte  und  der  wirtschaftlichen  Tätigkeit.:)

Abschnitt  I.
Wahrung  und  Schutz  der  öffentlichen  Sicherheit.

8  2.

Maßnahmen  zur  Bekämpfung  von  Auflauf,  Tumult  und
Aufruhr.2)

1.  Die  Abwehr  der  gegen  die  innere  Sicherheit  gerichteten
Angriffe  bildet  eine  wesentliche  Aufgabe  der  Polizei.  Gesetzlich
verboten  und  unter  Strafe  gestellt  daher  sind:  öffentliche  Ruhestörung,
  öffentliches  Auffordern  zu  strafbaren  Handlungen,  zum
Ungehorsam  gegen  Gesetz  oder  Obrigkeit,  Widerstand  gegen
Beamte  durch  Gewalt  oder  Bedrohung  mit  Gewalt,  sowie  Erregung
  groben  Unfugs  usw.3)  und  der  Verrat  militärischer  Geheimnisse
  durch  Gesetz  vom  3.  Juli  1893,  RGBl.  S.  205.  Als
grober  Unfug  im  Sinne  dieser  vorletzten  Bestimmung  ist  jede
Handlung  anzusehen,  welche  geeignet  ist,  ein  öffentliches  Argernis
zu  geben  und  die  öffentliche  Ordnung  zu  stören.4)  Aufläufe
pflegen  bei  ungewöhnlichen  Ereignissen  ohne  zuvorige  Verabredung
  zu  entstehen,  dem  Tumulte  liegen  meist  Beschwerden
zu  Grunde,  welche  von  der  Bevölkerung  oder  von  einzelnen
Klassen  derselben  empfunden  werden,  und  der  Aufruhr  besteht
in  einer  absichtlichen  und  verabredeten  Widersetzlichkeit  einer
öffentlich  versammelten  Menschenmenge  gegen  die  Obrigkeit.

2.  Bei  entstehendem  Tumulte  ist  jeder  Hauswirt  oder  derjenige,
  der  seine  Stelle  versieht,  sobald  er  von  dem  Auflaufe
Nachricht  erhält,  verpflichtet,  sein  Haus  zu  verschließen  und
solange  der  Auflauf  nicht  gestillt  ist,  solchen  im  Hause  befind-1)

  Hue  de  Grais  S.  336.

2)  88  115  und  116  Stsf  GB.;  Vd.
zur  aincht  nbaltung  der  öffentüchen
O.  vom  17  ugust!  5,  GS.  S.  170
Bd.  vom  30.  Dezember  1798.  Ge.

Veranllaffung  2  eines  Aufruhrs,  G.
S.  470  rt.  36  und  111  der
Peeerdur#.  und  Art.  68  der  deutschen

2)  §§  110,  111,  113,  117,  124,  125,

v.  J.  1835  S.  173,  KO.  vom  25.  September
  1846,  betr.  das  Verfahren  e
öffentlichen  Bekanntmachungen

127,  307  Nr.  2  und  360  Nr.  11  Stf  GB.
¾  Erk.  d.  Ober  Trib.  vom  6.  Februar
  1879.

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