78  Spezieller  Teil.

wirtschaftliche  Bedeutung,  da  sie  der  Verarmung  vorbeugen
und  durch  periodische  Veröffentlichungen  über  die  jeweilige
Lage  des  Arbeitsmarktes  einen  Ausgleich  zwischen  den  verschiedenen
  Orten  herbeiführen.i)  Von  der  Ausgestaltung  der
Arbeitsnachweisestellen  in  mittleren  Städten  handelt  der  MstErl.
vom  18.  November  1902.2)  Die  Arbeiterkolonien
sollen  den  durch  Wandern  und  Betteln  heruntergekommenen
Personen,  welche  sich  der  Arbeit  entwöhnt  haben,  eine  Zuflucht
und  die  Gelegenheit  bieten,  durch  eine  zweckentsprechende  Beschäftigung
  wieder  zu  regelmäßiger  Arbeit  und  einem  geordneten
Leben  zurückzukehren.  Die  gleichzeitig  errichteten  Naturalverpflegungsstationens)g
  sollen  statt  der  planlos  den
Bettlern  gewährten  Unterstützungen  den  mittellosen  Wanderern
gegen  eine  entsprechende  Arbeitsleistung  für  eine  Nacht  Unterkunft
  und  Verpflegung  gewähren.  Sie  werden  am  zweckmäßigsten
  mit  Herbergen  zur  Heimat  verbunden,
um  die  Wanderer  vom  Branntwein  tunlichst  fern  zu  halten.
Herbergen  zur  Heimat  gehören  nicht  zu  den  unter  den  Befreiungen
des  Ste  mpeltarifes  aufgeführten  Versorgungsanstalten  und  milden
Stiftungen.")

Die  Staatsanwaltschaften  einschließlich  der  Amtsanwälte
sind  angewiesen,  von  jeder  wegen  Bettelns  oder  Landstreichens
erfolgenden  Verurteilung  eines  wegen  der
gleichen  Straftat  bereits  vorbestraften  Angehörigen
  eines  anderen  Bundesstaates  der
Landespolizeibehörde  alsbald  nach  ergangener  Entscheidung
Mitteilung  zu  machen.  Dabei  sind  im  Falle  einer  Verurteilung
wegen  Bettelns  die  wegen  Bettelns,  im  Falle  einer  Verurteilung
wegen  Landstreichens  die  wegen  Landstreichens  innerhalb  der
letzten  12  Monate  erfolgten  Bestrafungen  vollständig  anzugeben;
  von  weiter  zurückliegenden  Bestrafungen  dieser  Art  ist
nur  die  letzte  unter  Angabe  der  Zahl  der  früheren  gleichartigen
Vorbestrafungen  aufzuführen.5)  Diese  Mitteilungen  haben  für

1)  Über  die  Fürsorge  für  Arbeits-  s)  Mst  Erl.  vom  9.  Februar  u.
lose  durch  Arbeitsnachweisestellen  v  l  21.  Februar  1886,  MstBl.  S.  47  u.  48.
MstErl.  vom  8.  März  1898,  MstBl  4)  SpezBesch.  ob.  vom  18.  No-S.

  77;  vom  10.  Dezember  1899.  Mst  Bl.  vember  kaöt.  III  149

v.  J.  1900  S.  40,  u.  vom  13.  Mai  5)  Msterl.  vom  3.  Mai  1903,
190|.  Mstl.  148.  MstBl.  S.  214.

2)  Mst  Bl.  S.  224.