152  Spezieller  Teil.

1.  Für  die  mit  elektrischen  Starkströmen  zu  betreibenden  An—
lagen  müssen  die  Hin-  und  Rückleitungen  durch  besondere
Leitungen  gebildet  werden.  Die  Erde  darf  als  Rückleitung  nicht
benutzt  oder  mitbenutzt  werden.  Auch  dürfen  in  Dreileiteranlagen
  die  blank  in  die  Erde  verlegten  oder  mit  der  Erde
verbundenen  Mittelleiter  Verbindungen  mit  den  Gas=  oder
Wasserleitungsnetzen  nicht  erhalten,  wenn  die  vorhandenen
Reichs-Telegraphen=  oder  Fernsprechleitungen  mit  diesen  Netzen
verbunden  sind.

2.  Die  Hin=  und  Rückleitungen  müssen  in  so  geringem,
überall  gleichem  Abstande  von  einander  verlaufen,  als  dies  die
Rücksicht  auf  die  Sicherheit  des  Betriebes  zuläßt.

3.  An  den  oberirdischen  Kreuzungsstellen  der  Starkstromleitungen
  mit  den  Reichs-Telegraphen=  oder  Fernsprechleitungen
müssen  entweder  die  Starkstromleitungen  auf  eine  ausreichende
Länge  —  mindestens  in  dem  in  Betracht  kommenden  Stützpunktszwischenraume
  —  aus  isoliertem  Drahte  hergestellt  werden,  oder
es  müssen  bei  Verwendung  blanken  Drahtes  Schutzvorrichtungen
(geerdete  Schutznetze  usw.)  angebracht  werden,  durch  welche
eine  Berührung  der  beiderseitigen  Drähte  verhindert  oder  unschädlich
  gemacht  wird.  Die  Verwendung  isolierten  Drahtes
für  die  Starkstromleitungen  ist  jedoch  nur  dann  als  ausreichender
Schutz  zu  betrachten,  wenn  die  normale  Betriebsspannung
1000  Volt  nicht  übersteigt.  Der  Abstand  der  Konstruktionsteile
der  Starkstromanlagen  von  den  Schwachstromleitungen  darf  in
vertikaler  Richtung  nicht  weniger  als  1  Meter,  in  horizontaler
Richtung  nicht  weniger  als  1,25  Meter  betragen.  Die  Kreuzungen
haben  tunlichst  im  rechten  Winkel  zu  erfolgen.

4.  An  denjenigen  Stellen,  an  welchen  die  Starkstromleitungen
neben  Schwachstromleitungen  verlaufen  und  der  Abstand  der
Stark=  und  Schwachstromdrähte  von  einander  weniger  als
10  Meter  beträgt,  sind  Vorkehrungen  zu  treffen,  durch  welche
eine  Berührung  der  Stark-  und  Schwachstromleitungen  sicher
verhütet  wird.  Beträgt  die  Betriebsspannung  in  der  Starkstromanlage
  nicht  mehr  als  1000  Volt,  so  kann  als  Schutzmittel
isolierter  Draht  verwendet  werden.  Von  dieser  Bedingung
kann  abgesehen  werden,  wenn  die  örtlichen  Verhältnisse  eine