A.  Sicherheitspolizei.  §  34.  161

gerichteten  Verfügungen  und  Exekutivmaßregeln  einer  Polizeibehörde
  sind  polizeiliche  Verfügungen  und  Exekutivmaßregeln;
sie  stehen  daher  hinsichtlich  der  Anfechtung  im  Rechtswege  unter
dem  in  &amp;#1  des  Ges.  vom  11.  Mai  1842,  GS.  S.  192,  gewährleisteten
  Schutze.  1)

g  34.

Kraftfahrzeuge.

Die  Prüfung  der  Automobile  (Kraftfahrzeuge)  erfolgt
nicht  im  Interesse  der  Eigentümer,  sondern  im  öffentlichen
Interesse  zur  Berhütung  von  Gefahren,  die  für  den  öffentlichen
Verkehr  und  das  Publikum  durch  die  Benutzung  von  betriebsunsicheren
  Kraftfahrzeugen  auf  öffentlichen  Straßen  entstehen.
Aufwendungen,  die  aus  der  von  der  Ortspolizei  veranlaßten
Untersuchung  von  Kraftwagen  auf  ihre  Betriebssicherheit  erwachsen,
  sind  daher  Kosten  des  polizeilichen  Dienstbetriebes  und
fallen  als  solche  dem  Träger  der  unmittelbaren  Kosten  der
Polizeiverwaltung  zur  Last.

Auch  aus  der  Verpflichtung  des  Eigentümers,  sein  Eigentum
in  polizeimäßigem  Zustande  zu  erhalten,  kann  hier  zu  gunsten
der  Polizeikasse  nichts  gefolgert  werden;  denn  jenem  Grundsatze
  gemäß  würde  der  Eigentümer  zwar  verpflichtet  sein,
Mängel  des  Fahrzeugs  auf  seine  Kosten  zu  beseitigen,  aber
nicht,  Kosten  zu  tragen,  die  der  Polizeibehörde  durch  die
vrũfung  erwachsen,  ob  Mängel  vorhanden  sind  oder  nicht.
Dafür  gemachte  Aufwendungen  stellen  sich  als  Kosten  des  polizeilichen
  Dienstbetriebes  dar.:2)  Die  Kosten  der  Prüfung  der
Führer  von  Kraftfahrzeugen  dagegen  sind  von  denjenigen
Versonen  zu  tragen,  die  ein  Kraftfahrzeug  führen  wollen,  da
es  Sache  dieser  Personen  ist,  sich  den  vorgeschriebenen  Ausweis
zu  verschaffen.3)  Über  das  Verfahren  bei  der  Prüfung  vgl.
MstErl.  vom  29.  September  1903.4)  Bestellt  die  Ortspolizei

1)  Erk.  Ger  H.  für  Entsch.  der  3)  Vgl.  Erk.  d.  OVG.  vom  1.  Juli

kuae  ongicht  vom  13.  Februar
1,  UstBl.  S
":)  Erk.  d.  S0  10  .  Juli  1902,
%  itich.  41  437,  441,  v.  Kutz.  Rspr.
Erg.  Bd.  559  u.  ogl.  die  Gerlandr-
  Aufsätze  im  PrVBl.  25  91  u.

r.  Arustedt,  Polizeirecht.  II.

1902  1  1078,  mitgeteilt  durch  Erl.  d.
M.  d.  J.  vom  28.  Oktober  1902,
II  74n3  u.  Entsch.  41  437,  v.  Kotz.
Rspr.  2.  Erg.  Bd.  559.

4)  Mst  Bl.  d.  Handel=  u.  Gewerbe-Verw.
  S.  336  u.  Mstl.  f.  d.
S.  217.

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