166  Spezieller  Teil.

neu  zu  errichtende  Fabriken  auf  Grund  des  §  18,  für  bereits
bestehende  Fabriken  auf  Grund  des  8  120  Absatz  3  aaO.  zu
fordern.  Was  die  Form  anbetrifft,  in  welcher  diese  Forderung
zu  stellen  ist,  so  ist  davon  abzusehen,  für  die  Leiter  der  fraglichen
  Betriebe  den  vorgängigen  Nachweis  der  technischen
Befähigung  und  geschäftlichen  Zuverlässigkeit  vorzuschreiben;  es
ist  vielmehr  den  Unternehmern  nur  die  Verpflichtung  aufzuerlegen,
  den  Betriebsleiter  auf  Erfordern  der  Behörde  durch
eine  geeignete  Person  zu  ersetzen,  wenn  Tatsachen  vorliegen,
welche  zu  Zweifeln  an  der  technischen  Befähigung  oder  an  der
geschäftlichen  Zuverlässigkeit  des  ersteren  Anlaß  geben.1:)

Bestimmungen  über  die  Errichtung  und  den  Betrieb  von
Anlagen  zur  Herstellung  von  nitroglycerinhaltigen  Sprengstoffen
  sind  durch  Erl.  d.  M.  d.  J.  und  f.  H.  vom  10.  Oktober
1893,  B  7247  M.  f.  H.  und  II  8429  M.  d.  J.2)  mitgeteilt.
Die  Bedingungen  für  die  Errichtung  von  Acetylenfabriken
enthält  der  Erl.  d.  M.  f.  H.  und  d.  J.  vom  2.  November  1897,
B  9618  H.  M.,  II  14  850  M.  d.  J.  Die  Anlagen  zur  Herstellung
  von  Zündschnüren  und  von  elektrischen  Zündern
gehören  zu  den  gewerblichen  Anlagen,  die  einer  besonderen
Genehmigung  nach  8  16  der  GewO.  bedürfen.3)  Die  Frage,
ob  in  Schwarzpulverfabriken  Hartgummiplatten  in  Beziehung
  auf  die  Betriebssicherheit  der  hydraulischen  Pulverpressen
  den  Metallpressen  nachstehen,  ist  zu  verneinen.4)

Für  den  Betrieb  von  Werkstätten  zur  Anfertigung  von
Feuerwerken  sind  noch  gegenwärtig  die  Vorschriften  unter
9  bis  15  des  Mst  Erl.  vom  19.  April  18475)  maßgebend.

Der  MstErl.  vom  14.  September  1886  bezweckt  Aufklärung
der  Organe  der  Exekutivpolizei  über  das  Wesen  und  die  Behandlung
  der  Sprengstoffe.  Nähere  Angaben  hierüber  enthält
die  im  Verlage  von  Ernst  und  Sohn  in  Berlin  1888  erschienene
Druckschrift  über  „Das  Wesen  und  die  Behandlung  von  brisanten
Sprengstoffen“.

1)  Resk.  d.  M.  d.  J.  u.  f.  H.  vom  4)  Erlaß  d.  Ministers  f.  Handel
25.  September  1887,  Nr.  11409  M.  u.  d.  Innern  vom  31.  Oktober  188,
f.  H.,  II  11284  M.  d.  J.  B  4171  HM.,  II  14597  Minister  d.

2)  MstBl.  v.  J.  1901,  S.  36.  Innern.

3)  Bek.  des  Reichskanzlers  vom  S)  Mst  l.  S.  90.

28.  Dezember  1899,  RGBl.  S.  777.