A.  Sicherheitspolizei.  §  44.  203

und  8  19  Ziff.  2  aaO.  strafbar.  Hinsichtlich  der  dem  häuslichen
  und  geselligen  Leben  dienenden  Druckschriften
muß  dieser  Zweck  der  ausschließliche  und  sofort  aus  der  Druckschrift
  erkennbar  sein.:)

Zeitungen  und  Zeitschriften,  welche  in  monatlichen  oder
kürzeren,  wenn  auch  unregelmäßigen  Fristen  erscheinen  (periodische
Druckschriften  im  Sinne  des  Gesetzes),  müssen  außerdem  auf
jeder  Nummer,  jedem  Stücke  oder  Hefte  den  Namen  und
Wohnort  des  verantwortlichen  Redakteurs  enthalten.

Die  Benennung  mehrerer  Personen  als  verantwortliche  Redakteure
  ist  nur  dann  zulässig,  wenn  aus  Form  und  Inhalt  der  Benennung
  mit  Bestimmtheit  zu  ersehen  ist,  für  welchen  Teil  der
Druckschrift  jede  der  benannten  Personen  die  Redaktion  besorgt.2)

Nach  der  Preuß.  Preßverordnung  vom  30.  Juni  1843  werden
unter  Zeitschristen  solche  Drucke  verstanden,  welche  täglich
oder  in  anderen  bestimmten  Zeiträumen,  die  kleiner  als  Monatsfristen
  sind,  blatt-  oder  heftweise  erscheinen  und  ihrem  Plane
nach  nicht  bestimmt  sind,  ein  in  sich  abgeschlossenes  Ganze  zu
bilden,  wobei  angenommen  wurde,  daß  die  „Zeitung“  in
einzelnen  Blättern,  die  Zeitschrift  in  Heften  herausgegeben
werde.  Polizeiverordnungen,  welche  den  Druckschriften  die
Wahl  von  Titeln,  welche  den  irrtümlichen  Glauben  erwecken,
das  Blatt  sei  ein  amtliches  Organ  (Blatt  für  den  Kreis  K)
bei  Strafe  verbieten,  sind  rechtsungültig.s)  Verantwortlicher
Redakteur  ist  derjenige,  welcher  bei  einer  Druckschrift  den  zur
Aufnahme  gesammelten  Stoff  auf  seine  etwaige  Strafbarkeit
prüft  und  über  seine  Aufnahme  entscheidet.")  Über  den  Begriff
des  sog.  Sitzredakteurs  vgl.  Erk.  des  RG.  vom  24.  Juni  1890,
Entsch.  21  23;  vom  21.  Mai  1895,  Entsch.  27  246;  vom
26.  Februar  1901,  Entsch.  34  187;  vom  30.  Mai  1902,  Entsch.
35  272;  vom  28.  April  1903,  Entsch.  36  215,  und  Entsch.  31  211,
11  316,  Rechtspr.  des  RG.  in  Straff.  6  756,  welche  sich  zum
Teil  widersprechen.  Der  verantwortliche  Redakteur  haftet  für
den  gesamten  Inhalt  des  Blatts  einschließlich  der  Inserate.ö5)

1)  Erk.  d.  RG.  vom  24.  Juni  1885,  und  Entsch.  des  Oberverwaltungs-Emsch.

  14  279.  gerichts  30  419.
2)  8  7  aa-O.  4)  v.  Schwarze-Appelius  S.  53.
2)  Johow,  Entsch.  des  Kammer-  5)  Erk.  d.  RG.  vom  22.  September

gerichts  13  257;  Goltd  Arch.  39  451  1882,  Entsch.  7  45.