A.  Sicherheitspolizei.  §  59.  305

schiedenen  Zwecke  Haupt=  oder  Nebenaufgabe  ist,  kann  dahingestellt
  bleiben,  denn  unter  8  2  des  Vereinsgesetzes  vom
11.  März  1850  fallen  nicht  nur  solche  Vereine,  deren  Zweck
die  Einwirkung  auf  öffentliche  Angelegenheiten  ausschließlich
zum  Gegenstande  hat,  sondern  auch  solche,  welche  dieses  Ziel
neben  der  Erfüllung  anderer  Aufgaben  bezwecken.1)

Der  Begriff  der  „öffentlichen  Angelegenheiten“  im  Sinne
des  Bereinsgesetzes  beschränkt  sich  keineswegs  auf  Angelegenheiten
  politischen  und  religiösen  Inhalts,  sondern  umfaßt  alle
die  Gesamtheit  oder  auch  nur  einzelne  Bevölkerungsklassen
berührende  allgemeine  Angelegenheiten,  insbesondere  auch  das
Gebiet  der  sozialen  Interessen.  Schon  die  „wissenschaftlichen
und  gewerblichen  Vorträge“  sowie  die  Besprechung  „allgemeiner
  Fachangelegenheiten“  greifen  in  dieses  Gebiet
herüber.2)

Unter  die  „böffentlichen  Angelegenheiten“  fallen  auch  die
Bestrebungen  eines  Vereins  auf  Hebung  der  sachlichen  und
sozialen  Stellung  von  Gewerksgenossen  sowie  insbesondere
  die  Agitation  gegen  das  Innungswesen.  Ein  Verein,
welcher  absichtlich  und  bewußt  in  seinen  Versammlungen  öffentliche
  Angelegenheiten  (so  seine  Stellungnahme  gegen  das
Innungswesen)  erörtert,  ist  daher  ein  Verein,  welcher  auf
öffentliche  Angelegenheiten  einzuwirken  bezweckt.3)

Hierhin  gehören  auch  die  auf  Lösung  der  sog.  sozialen  Frage,
insbesondere  auf  angemessene  Regelung  der  Arbeitszeit,
der  Akkordarbeit  und  Frauenarbeit  gerichteten  Bestrebungen.“")
Als  solche  Vereine  sind  beispielsweise  auch  ferner  angesehen
worden:  Der  Deutsche  Tabaksarbeiterverein,)  Verband
deutscher  Zimmerleute,“)  Zweigverein  deutscher  Schuh-1)

  Erk.  d.  OVG.  vom  3.  Januar
1598,  OBG.  14,  mitgeteilt  durch  Erl.
des  M.  d.  J.  vom  7.  März  1896  II
N  2559.

2)  Erk.  d.  KG.  vom  12.  Januar
1801.  Jahrb.  f.  Entsch.  d.  KG.  11
Nr.  163  S.  309  und  PrVBl.  13  618,
v##  Erk.  d.  OVG.  vom  27.  März
1*0  und  vom  b.  Mai  1903,  Entsch.
3  107,  v.  Kpn#  Rsor.  1.  Erg.  Bd.  503
und  PrBl.  25  284,  v.  Kptz  3.  Erg.=Bd.
  5..1.

v.  Arnstedt,  Polizeirecht.  II.

3)  Erk.  d.  KG.  vom  23.  September
1889,  Jahrb.  f.  Entsch.  d.  KG.  10
Nr.  96  S.  246  und  Pr  VBl.  12  620.

4)  Erk.  d.  KG.  vom  16.  April  1891,
Jahrb.  d.  Entsch.  d.  KG.  11  307  und
Pr  BBl.  13  618.

5)  Erk.  d.  Ober  Trib.  vom  26.  September
  18°7,  Oppenhoff,  Rechtsprechung
  18  593.

s)  Erk.  d.  KG.  vom  26.  April
1888,  Johow,  Entsch.  8  216.

20