B.  Ordnungs=  und  Sittenpolizei.  §  105.  581

oder  Estafetten  unterwegs  ein  Unfall  begegnet,  so  sind  die  Anwohner
  der  Straße  verbunden,  denselben  die  zu  ihrem  Weiterkommen
  erforderliche  Hilfe  gegen  vollständige  Entschädigung
schleunigst  zu  gewähren.1)  Die  Torwachen,  Tor-,  Brücken=  und
Barrierenbeamten  sind  verbunden,  die  Tore  und  Schlagbäume
schleunigst  zu  öffnen,  sobald  der  Postillon  das  übliche  Signal
gibt.  Ebenso  müssen  auf  dasselbe  die  Fährleute  die  üÜberfahrt
unverzüglich  bewirken  bei  Vermeidung  einer  Geldstrafe  von
1  bis  30  Mk.2)  Über  das  Verhalten  der  Reisenden  auf  den
Posten  vgl.  8  62  der  Postordnung  vom  20.  März  1900,  ZBl.
S.  53.  Der  Betrieb  der  zu  öffentlichen  Zwecken  dienenden
Rohrpostanlagen  ist  strafrechtlich  geschützt.s)  Die  Benutzung
der  Posteinrichtungen  ist  durch  Dienstordnungen  vom  Reichskanzler
  geregelt.")  Bei  Versendung  von  leicht  entzündlichen
oder  ätzenden  Gegenständen  durch  die  Post  sind  die  deshalb
ergangenen  Verordnungen  zu  befolgen.5)  Die  Herstellung  und
Verwendung  von  falschen  oder  schon  einmal  verwendeten  Postoder
  Telegraphenfreimarken  ist  strafbar.)  Der  Betrieb  und
die  ungehinderte  Benutzung  der  Telegraphen=  und  Fernsprechanlagen
  sind  strafrechtlich  sicher  gestellt.))  Die  Benutzung
der  Fernsprechleitungen  ist  durch  §  5  des  Telegraphenges.  vom
6.  April  1892,83)  die  Telegraphenordnung  vom  9.  Juni  1897
und  Bek.  vom  18.  August  190189)  geregelt.

3.  Für  den  Straßenverkehr  sind  Straßenlokomotiven  und
Dampfpflüge  zugelassen.10)

Über  den  Verkehr  mit  Kraftfahrzeugen  (Automobile)
vgl.  MstErl.  vom  23.  März  1903,  Mst  Bl.  S.  49.  Sie  unterliegen
  einer  Prüfung.11)  Kraftfahrzeuge  mit  Dampfbetrieb  sind

1)  §21  PostEef.  wom  28.  Oktober  5)  §  367  Ziffer  5  a  StfGB.  und
1871.  RGl.  §  10  der  Post  O.  vom  20.  März  1900.

53  23  r*&amp;ô  95  "4  28.  Okt.  1871.  6)  g8  275,  276,  360  Ziffer  4  und
„)  §  318  a  StfG#B.  364  Abs.  2  StfGB.

4)  §50  Post  Ges.  vom  28.  Oktober  7)  §§  317,  318  a,  355  und  358
1871,  RGBl.  S.  347;  Post.  vom  StfG.
20.  März  1900,  Zenir  Al.  S.  53;  8)  RG#Bl.  S.  467.
Bekanntmachung  vom  4.  August  und  ")  Zentr  Bl.  S.  163  und  813.
14.  November  1900,  Zentr  Bl.  S.  495  10)  MstErl.  vom  18.  Februar  1864,

und  599;  vom  8.  April  und  22.  De-MstBl.  S.  53  und  vom  20.  Januar
zember  1901  Zentr  Bl.  S.  107  und  1886,  MstBl.  S.  21.
429  und  vom  7.  Februar  1903,  11)  MstErl.  vom  29.  September
Zentr  Bl.  S.  152.  1903,  MstBl.  S.  217.