688  Spezieller  Teil.

Für  die  verschiedenen  Geschosse  sind  durch  AKO.  vom
28.  Oktober  1846  nachstehende  Bezeichnungen  festgesetzt
worden:

a)  Kellergeschoß  für  das  sog.  Souterain;

b)  Erdgeschoß  für  das  sog.  Parterre;

e)  erstes  Stock  für  die  sog.  Belle-Etage;

d)  zweites,  drittes  usw.  Stock  für  die  höheren  Geschosse.1)

l  130.
Neu-,  Um=  und  Reparaturbau.

Für  die  Bestimmung  dessen,  was  unter  „Neubau,  Um-  und
Ausbau“  zu  verstehen,  ist  weder  gesetzlich  noch  technisch  eine
feste  Begrenzung  gegeben;  es  muß  vielmehr  in  jedem  einzelnen
Falle  untersucht  werden,  ob  es  sich  um  einen  Neu-,  Um-  oder
Ausbau  im  Sinne  des  Gesetzes  handelt.  Was  speziell  den
„Umbau"“  anlangt,  der  in  der  Mitte  zwischen  Neubau  und
Reparatur  steht,  namentlich  aber  zu  der  letzteren,  also  zur
bloßen  Wiederherstellung  einzelner  abgängig  gewordener  Teile
eines  Bauwerks,  den  Gegensatz  bildet,  so  ist  es  für  den  Begriff
desselben  nicht  entscheidend,  ob  eine  größere  Stabilität  des
Gebäudes  herbeigeführt  oder  gerade  eine  andere  Bestimmung
desselben  in  seinen  inneren  Räumen  in  Aussicht  genommen  ist.2)
Regelmäßig  werden  zwar,  wenn  zum  Zweck  einer  anderen
Benutzung  bauliche  Veränderungen  vorgenommen  werden,  diese
unter  den  Begriff  des  Umbaues  fallen;  an  sich  aber  ist  es  für
letzteren  nicht  ausschlaggebend,  welche  Zwecke  bei  der  Bauausführung
  verfolgt  werden.  Es  kann  also  auch  ein  Bau,  welcher
lediglich  dem  Schönheitssinne  Rechnung  tragen  soll  und  bei
welchem  eine  veränderte  Benutzung  der  Innenräume  nicht
beabsichtigt  wird,  sehr  wohl  unter  den  Begriff  des  Umbaues
fallen.  Dies  ist  jedenfalls  dann  anzunehmen,  wenn  das  Gebäude
derartig  in  seiner  Substanz  verändert  werden  soll,  daß  es  eine
erheblich  veränderte  Gestalt  —  sei  es  in  seinem  Außeren,  sei
es  im  Innern  —  erhält.3)

1)  MsstErl.  vom  31.  Januar  1847,  2)  Erk.  d.  OVG.  vom  2.  März
Mst  Bl.  S.  50.  1894,  Iv  270,  Pr  VBl.  15  381.
2)  Entsch.  des  OVG.  8  302,  309.  4