C.  Baupolizel.  §§  146,  147.  745

konsens  zu  versagen.1:)  Über  Spülabtritte  vgl.  MstErl.  vom
4.  November  1887,  Mst  Bl.  S.  246  und  Erk.  des  OVG.  vom
19.  Januar  1904,  Pr  VBl.  26  45.  Die  Herstellung  und  Erhaltung
  eines  gefahrlosen  Zuganges  zum  Abort  bezeichnet  das
Erk.  des  RG.  vom  6.  November  19032)  als  eine  Pflicht  der
Stadtgemeinde  ihren  Beamten  gegenüber.

Eine  Baupolizeiordnung  ist  sehr  wohl  in  der  Lage,  Bestimmungen
  über  die  Entfernung  von  Abtritten  usw.  von  der
Nachbargrenze  zu  treffen.5)

*l  147.
Dächer  und  Dachrinnen.

Bei  Neubauten  oder  Hauptreparaturen  ist  Ziegelbedachung
anzuordnen.  Bei  Hauptreparaturen  soll  nur  dann,  wenn  das
betreffende  Gebäude  seiner  Mauer  und  Konstruktion  nach  ein
Ziegeldach  nicht  tragen  kann,  davon  eine  Ausnahme  gemacht
werden  dürfen.4)  Vei  der  Prüfung,  ob  Stroh-,  Rohr=  oder
Schindeldächer  fernerhin  zu  dulden  sind,  soll  außer  auf  die
etwaige  Dürftigkeit  des  Bauenden  auch  auf  die  Verhältnisse
des  Orts  und  die  Lage  des  betreffenden  Gebäudes  Rücksicht
genommen  werden.  Sobald  aus  der  ferneren  Beibehaltung
einer  derartigen  weichen  Bedachung  für  die  Nachbarn  indessen
Gefahr  zu  befürchten  ist,  muß  auch  dem  Dürftigen  die  Anlegung
eines  feuergefährlichen  Daches  versagt  werden.5)  Über  Anwendung
  von  sog.  Strohdocken  zur  Dichtung  der  Pfannenziegeldächer
  vgl.  Mst  Erl.  vom  30.  April  1844,  Mst  Bl.  S.  130.  Die
Steinpappdächer  sind  den  gewöhnlichen  Ziegeldächern  in
bezug  auf  die  Feuersicherheit  wesentlich  gleich  zu  achten.“)

Die  Verjährung  der  vorschriftswidrigen  Eindachung  der
Häuser  beginnt  erst  mit  dem  Zeitpunkt  der  Beseitigung  des
vorschriftswidrigen  Zustandes.7)

1)  Erk.  d.  OVG.  vom  25.  Januar  5)  MstErl.  vom  9.  Juni  1826,

1889,  II  99,  Pr  VBl.  10  338.  v.  Kptz  Ann.  10  416.
2)  GEr.  25  528.  6)  MstErt  vom  30.  Januar  1850,
2)  Erk.  OVG.  vom  7.  April  Mstsles
1902,  IV  *—  Pr  Vl.  2  v.  Kotz  7)  E  5790.  vom  19.  Januar
Rspr.  2.  Erg.  Bd.  520.  1891,  B  f.  Entsch.  d.  K  G.  11

4)  MstErl.  vom  8.  Oktober  1812,  Nr.  96  S.  263  und  Pr  VBl.  13  615.
vom  25.  März  und  9.  Juni  1826,
v.  Kptz  Ann.  10  133  und  416.