772  Spezieller  Teil.

handelt  das  Erk.  des  OVG.  vom  20.  März  1895,  PrBl.
16  599.

2.  Wo  besondere  Polizeiverordnungen  über  die  Errichtung
von  Gebäuden  in  der  Nähe  von  Pulverhäusern  nicht  bestehen,
handelt  es  sich  bei  der  Erteilung  der  Bauerlaubnis  um  die  Frage,
ob  unter  den  obwaltenden  tatsächlichen  Verhältnissen  eine  solche
Gefahr  besteht,  welche  unter  Anwendung  des  810  1117  AL.
die  Verweigerung  des  Baukonsenses  rechtfertigt.1)  In  solchen
Fällen  bietet  einen  geeigneten  Maßstab  für  die  Beurteilung
die  AK  O.  vom  5.  November  1822,2)  wonach  eine  Entfernung
von  700  Schritt  (430  m)  von  den  Pulverhäusern  innezuhalten
ist.s)  Der  durch  die  spätere  Erklärung  eines  Weges  zu
einem  öffentlichen  geschaffene  neue  Rechtszustand  kann  für
den  in  Ausführung  begriffenen  Bau  eines  Pulvermagazins  eine
Wirkung  nicht  haben.4)

Da  die  in  Zündhütchen=  und  Patronenfabriken  vorkommenden
  Explosionen  nach  den  gemachten  Erfahrungen  nicht
auf  weite  Entfernungen  zu  wirken  pflegen,  so  ist  das  öffentliche
sicherheitspolizeiliche  Interesse  als  gewahrt  anzusehen,  wenn
Hochbauten  und  öffentliche  Wege  sich  in  einer  Entfernung  von
250  m  von  denjenigen  Gebäuden  dieser  Fabriken  befinden,  in
denen  größere  Mengen  von  Knallquecksilber  oder  von  Schwarz-=pulver
  vorhanden  sind.ö)

3.  Bei  der  Errichtung  einzelner  Wohngebäude  in  der  Nähe
bereits  bestehender  Kirchhöfe  wird  es  genügen,  dem  Begräbnisplatz
  einen  Rayon  mindestens  in  der  reichlich  bemessenen  Breite
eines  Fahrweges  außerhalb  der  Umfassungsmauern  zuzugestehen
und  die  Aufführung  von  Gebäuden  in  einer  ihrer  Größe  entsprechenden
  Entfernung  von  dem  Fahrweg  zu  gestatten.“)

4.  In  Ansehung  der  Gebäude  in  der  Nähe  von  Bergwerken
vgl.  §  150  des  Bergges.  vom  24.  Juni  1865,  GS.  S.  705.

n56  Entsch.  des  OVG.  38  357  und  .  19  334,  Entsch.  des  OVG
vgl.  360.

2)  v.  Rönne,  Baupolizei  3.  Aufl.  *  i“  rom  8.  Dezember
S.  812.  65)  Spez  Besch.  des  M.  f.  H.  vom
2)  Vgl.  KO.  vom  18.  Oktober  20.  r*W’"  1901,  III  10176.
1834,  v.  Kptz  Ann.  18  1109  und  Erk.  s  vom  18.  März  1859,
d.  OVG.  vom  16.  Dezember  1897,  MstBl.  S