860  Spezieller  Teil.

gefahr  an  den  Mieter  eines  Speichers,  in  welchem  Arbeiter
mit  dem  Lagern  von  Lumpen  und  Papierabfällen  sowie
mit  deren  Sortierung  und  Packung  dauernd  beschäftigt  sind,
vgl.  Erk.  des  OVG.  vom  18.  April  1905,  Pr  VBl.  27  47.

Eine  baupolizeiliche  Vorschrift,  wonach  die  Errichtung  von
Speichern  an  öffentlichen  Straßen  und  Plätzen  verboten  wird,
wenn  damit  eine  Belästigung  der  Nachbarschaft  verbunden  ist,
entbehrt  der  Rechtsgültigkeit.1)

Abschnitt  XVI.
Einzelne  besondere  Arten  von  Banten.

8  179.

Theater,  Zirkusgebäude  und  Versammlungsräume.

Über  den  Bau  von  Theatern,  Zirkusgebäuden  und  Versammlungsräumen
  vgl.  MstErl.  vom  12.  Oktober  1889,  Mstl.
S.  180,  198;  Berichtigung  auf  S.  267  und  MstErl.  vom
18.  März  1891,  Mst  Bl.  S.  69;  Vd.  vom  31.  Oktober  1889  und
vom  6.  Mai  1891.  Die  Spezialitäten-Theater  fallen  unter
den  Begriff  „Theater“  im  Sinne  dieser  Anordnungen.2)  Eine
Fachwerkswand  mit  beiderseitigem  Putz  von  Sittigscher
Asbestmasse  kann  als  ein  gleichwertiger  Ersatz  für  die  im  8  79
Ziffer  1  der  Polizeiverordnung  betreffend  die  bauliche  Anlage
und  die  innere  Einrichtung  von  Theatern  usw.  vorgeschriebene
„in  Stein  oder  einem  anderen  feuersicheren  Material“  herzustellende
  Wand  nicht  angesehen  werden.?)

Die  Vorschrift  einer  Polizeiverordnung,  nach  welcher  die
Erwärmung  des  Zuschauerraumes  der  Theater  sowie  der
Bühne  mit  ihren  Nebenräumen  durch  Zentralheizungen  zu
erfolgen  hat,  ist  unbedingt  bindend,  so  daß  die  Gewährung  von
Ausnahmen  unzulässig  erscheint.“)

1)  Erk.  d.  OVG.  vom  9.Februar  1903,  8)  SpezBesch.  d.  M.  d.  5.  A.  vom
Ertsch.  43  376,  v.  Kntz  Rspr.  22.  Februar  1901,  III  270.
1.  Erg.  Bd.  484.  4)  Scessh.  d.  M.  d.  J.  u.  d.  ö.  A.

2)  MstErl.  vom  18.  April  1899.  vom  6.  März  1894,  III  3884  M.  d.
5.  A.,  II  1978  M.  d.  J.