866  Spezieller  Teil.

Kostenveranschlagung,  als  auch  für  die  Ausführung  darauf
Bedacht  zu  nehmen  ist,  daß  die  neue  Deckung  der  Dächer
nicht  nur  im  Material,  sondern  auch  in  Form  und  in  den
Abmessungen  der  einzelnen  Dachstücke  der  zu  beseitigenden
alten  Bedachung  oder  der  der  stehenbleibenden  Dachflächen  tunlichst
  vollkommen  entspreche.1)

Bei  allen  Wiederherstellungen  von  Baudenkmälern  oder  einzelnen
  Teilen  derselben  sollen  in  einfacher,  angemessener  Weise
Inschriften  angebracht  werden,  aus  denen  die  Zeit  (Jahreszahl)
  der  Ausführung  der  betr.  Arbeiten  erhellt,  um  späteren
Zeiten  die  Möglichkeit  offen  zu  halten,  Ergänzungen  und  Erneuerungen
  an  alten  Baudenkmälern,  welche  im  Stil  und
Charakter  der  Entstehungszeit  des  Bauwerks  vorgenommen  sind,
als  solche  zu  erkennen  und  ihrem  Alter  nach  mit  Sicherheit
bestimmen  zu  können.?2)

Nachdem  in  neuerer  Zeit  die  Bedeutung  der  in  den  Wertsteinbauten
  des  Mittelalters  zahlreich  vorkommenden  Steinmetzzeichen
  und  Meisterschilder  für  kunstwissenschaftliche  Zwecke
—  insbesondere  für  die  Geschichte  der  Baukunst  —  mehr  und
mehr  gewürdigt  worden  ist,  erscheint  es  angezeigt,  für  die  Erhaltung
  dieser  Klasse  von  Urkunden  und  deren  allmähliche  Sammlung
  Sorge  zu  tragen.  Die  Baubeamten  sind  deshalb  angewiesen
worden,  bei  Gelegenheit  von  Reparaturarbeiten  oder  umfassenden
Restaurationen  an  älteren  Baudenkmälern  jene  handwerklichen
Ehrenzeichen  nicht  nur  vor  Zerstörung  durch  Abscharieren  der  bezüglichen
  Quaderstelle  oder  vor  Entstellung  durch  Färbung  oder
Übertünchung  sorgfältig  zu  schützen  und  auch  in  hinreichend
großem  Maßstabe  (/8  oder  ½10  natürlicher  Größe)  abzuzeichnen
und  unter  genauer  Angabe  des  Bauteiles,  an  dem  sie  vorkommen,
  zu  sammeln.  Nach  Abschluß  der  betr.  Bauausführung
ist  die  angelegte  Sammlung  mittels  Berichts  an  den  Minister
der  öffentlichen  Arbeiten  einzureichen.  Von  einer  besonderen
Hervorhebung  der  Zeichen  durch  dunkle  Farbe  während  der
Bauausführung  ist  unbedingt  Abstand  zu  nehmen,  weil  ein

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¾  Has  tes  M.  d.  g.  A.  und  d.  Nr.  5294  II.