Sechstes Kapitel Die Aufgabe des U-Boottrieges Aber die Bedeutung der Note Wilsons lagen widerspruchvolle Nach- richten aus dem Auslande vor. Der Präsident fordere die Abdankung des Kaisers, so wurde mir aus der Schweiz und aus Belgien gemeldet und die Warnung daran geknüpft, uns nicht schrittweise zum Thronverzicht des Kaisers und Kronprinzen drängen zu lassen. Die holländischen Bericht- erstatter hielten daran fest, daß die Zurückführung der Macht des Kaisers auf die ornamentale Stellung des Königs von England genügen würde, um die von Wilson erstrebten Voraussetzungen zu schaffen. Darin aber waren sich alle Gewährsmänner einig: im gegenwärtigen Augenblick ging es hart her zwischen den Alliierten und innerhalb ihrer Länder: Soll der Waffenstillstand gewährt werden oder nicht? Von der Widerstandskraft der deutschen Front und der Heimat hinge es ab, ob der Wille zum Frieden sich durchsetzen könnte. Lucius telegraphierte am 16. Oktober aus Stock. holm an das Auswärtige Amt: Das andauernde militärische Zurückgehen steigere die Forderungen unserer Gegner immer mehr. Besonders wollten Franzosen und Amerikaner den Krieg nach Deutschland hineintragen; jeder auch nur kleine deutsche Erfolg würde im gegenwärtigen Augenblick den Einfluß besonnener Elemente in England wesentlich stärken. Am 18. Oktober kehrte einer meiner Mitarbeiter von einer Infor- mationsreise aus dem Haag zurück. Sein Vortrag war mir deshalb be- sonders wertvoll, weil er mit einem aktiven Diplomaten der Alliierten selbst verhandelt hatte unter Ausschaltung des sogenannten „Vertrauens- mannes“, auf den unsere Gesandtschaften naturgemäß angewiesen waren. Die Folgerungen, die dieser Bericht zog, fanden Verwendung in dem folgenden Rundschreiben? des Generalfeldmarschalls, an den ich die Orientierung sofort weitergegeben hatte: „Es besteht zur Zeit großer Gegensatz Wilson-Foch. Wilson will einen Rechts- frieden der Versöhnung und Verständigung. Foch will völlige Demütigung Deutschlands und Befriedigung der französischen Eitelkeit. 1 Bgl. Amtliche AUrkunden Nr. 53. : GPgl. ebenda Nr. 59c. 453