Ich bitte, mit aller Strenge dafür zu sorgen, daß alle frontperwendungsfähigen Mannschaften aus den Etappen und Wirtschaftsformationen der fechtenden Truppe zugeführt werden. Was wollte die Oberste Heeresleitung mit der Verbreitung dieses Be- richts erreichen? In erster Linie natürlich der Armee vor Augen stellen, daß der Erfolg der begonnenen Friedensaktion von ihrer Kraft des Durch- baltens abhinge. Ein Zweck aber mußte auch sein, die Front mit der Not.- wendigkeit vertraut zu machen, Wilson durch die Demokratisierung und die Einschränkung des U. Bootkriegs im Nate der Alliierten zu stützen. Für die Beantwortung der Note gab ich die folgenden Instruktionen: 1. Unsere Antwort an den Präsidenten muß so gehalten sein, daß, wenn Wilson ablehnt, seine Ablehnung ein Aufruf an das deutsche Volk zur nationalen Erhebung wird. 2. Welche Ablehnung seitens des Präsidenten würde dieses Resultat nicht herbeiführen? a) Wenn der Dräsident in seiner Note darauf hinweisen kann, daß wir ihm in der U. Bootkriegführung nicht genügende Kon- zessionen gemacht haben. Der U. Bootkrieg ist heute für das deutsche Volk das rote Tuch. Es betrachtet ihn als sein Un- glück und erwartet nichts mehr von ihm. Für die Erhaltung des U. Bootkrieges gibt es heute keine levée en masse mehr. b) Wenn Wilson deutlich macht, daß unsere Demokratisierung noch nicht weitgehend genug ist. Z. Nehmen wir an, wir machen Wilson die genügenden Konzessionen in der Frage des U. Bootkrieges und in der Frage der Demokrati- sierung,! und nehmen wir dann an, es kommt eine Ablehnung Wilsons auf Grund der Forderungen der alliierten Armeen, so ergibt das die folgende Situation: Die feindlichen Bölker müssen weiterkämpfen nicht mehr für den Wilsonschen Rechtsfrieden, sondern für die Fochsche Waffenehre. Die Klarstellung dieser Tatsache — und sie würde durch ein Wilson- sches Refüs klargestellt werden — bedeutet eine ungeheure Schwä- chung der feindlichen Kriegskraft, die sich nicht nur in der Munitionsindustrie, sondern auch an der Front bemerkbar machen würde. 1 Gedacht wurde vor allem an die Umgestaltung des Artikels 11 der Reichs. verfassung, vgl. S. 475. 455