der U- Boote nötig gewesen sei, kann die Oberste Heeresleitung nicht abgeben, da sie über kein Material verfügt, um sich über die politische Seite der An- gelegenheit ein Urteil zu bilden, sie also nicht in der Lage ist, hierzu Stellung zu nehmen.“ v. Haeften Oberst.Q 1 Oberst v. Haeften fügte dem Dokument die Anmerkung zu: „GVorstehende Erklärung wurde dem General Ludendorff von mir am 21. Oktober 12 Uhr 30 Mi- nuten nachmittags telephonisch üÜbermittelt. Er erklärte sich mit ihr einverstanden.“ 472