VI. (Zu Seite 396.) Der Kampf ums Recht I. Der Vertrag der 14 Punkte ist gebrochen worden. Ich will den Nachweis noch einmal im einzelnen führen. Punkt 1. „Offentliche und öffentlich zustande gekommene Verträge, auf die keine geheimen internationalen Vereinbarungenirgend welcher Art folgen dürfen. ODie Diplomatie soll immer offen vor aller Welt getrieben werden.“ Der PVertrag ist in sechsmonatiger Geheimarbeit zustande gekommen. Seine verantwortlichen Irbeber scheuen die Offentlichkeit. „Die erwachten Gölker der Welt“ und „der primitive Mann mit seinem Rechtsgefühl“, die einst von Wilson so gefeiert wurden, haben in keinem Stadium der Ver- handlung Gelegenheit gehabt, sich zur Geltung zu bringen. Auch heute wird der Vertrag den feindlichen Völkern vorenthalten. Die verbreitete Inhalts- angabe kommt in ihrer Gesamtwirkung einer Täuschung gleich. Dunkt 2. „Vollkommene Freiheit der Schiffahrt auf See außerhalb der Hoheitsgewässer im Frieden wie im Kriege, mit Ausnahme jener Meere, die ganz oder teilweise durch eine internationale Handlung zwecks Durch- setzung internationaler Verträge geschlossen werden."“ Das Drinzip der Freiheit der Meere fordert Sicherstellung der Nicht- kombattanten im Kriege. Es wurzelt tief in der Geschichte des amerika- nischen Volkes. Am dieses Prinzips willen wollte Amerika in den Krieg gegangen sein. Wilson versprach dafür einzutreten um jeden Preis und gegen jeden, der es verlecte (24. Juli 1915). Am 5. November 1918 bat er seinen Verzicht auf die Freiheit der Meere ausgesprochen, aber die Gründlichkeit seiner Bekehrung hat wohl auch diejenigen seiner Bundes- genossen überrascht, die diesen Verzicht durchgesetzt haben. Amerika, einft der Beschützer der Nichtkombattanten, auch in einem Kriege auf Leben und Tod, hat, nachdem der Krieg der Soldaten vorüber war, die Tötung 1 Diesen Artikel, den ich gegen die Unterzeichmung des Versailler Friedensver- trags schrieb, erschien im „Berliner Tageblatt" vom 11. und 13. Juni 1919. 674