IV  Vorwort.

sind  da,  wo  wie  bei  der  Provinzial-,  Kreis-,  Landgemeinde=  und
Städteordnung  in  den  verschiedenen  Landesteilen  verschiedene  Gesetze
gelten,  nur  die  Verhältnisse  der  östlichen  Provinzen  berücksichtigt.
Der  Anordnung  nach  folgt  die  Tabelle  im  wesentlichen  den  Titeln
des  Zuständigkeitsgesetzes  einschließlich  mehrerer  Einschiebungen  verwandter
  Materien  und  anderer  wichtiger  Bestimmungen.  Die  soziale
Gesetzgebung  ist  mitbehandelt,  von  neuesten  Gesetzen  sind  das  Kreisund
  Provinzialabgabengesetz,  das  Schulunterhaltungsgesetz,
die  neugefaßten  staatlichen  Steuergesetze  und  die  kirchlichen
Abgabengesetze  ausgenommen.  Vom  Zuständigkeitsgesetze  sind  solche
Sonderbestimmungen  (namentlich  bei  Wege=  und  Wasserpolizei)  weggeblieben,
  die  im  wesentlichen  provinzielle  Geltung  besitzen,  dafür  sind
die  neuen  Hochwasserschutzgesetze  mitbehandelt.  Überall  ist  der  besonderen
  Berliner  Zuständigkeitsverhältnisse  gedacht.  Die  Fristen
sind  durchweg  angegeben  mit  Ausnahme  bei  der  Berufung  und
Revision,  da  bei  diesen  Rechtsmitteln  die  Frist  stets  eine  zweiwöchige
ist.  Da  das  Oberverwaltungsgericht  nur  im  Verwaltungsstreitverfahren
  entscheidet,  ist  dies  nicht  überall  besonders  hervorgehoben.  Am
Kopfe  der  einzelnen  Titel  bzw.  den  Anmerkungen  dazu  sind  die  in  anderen
Landesteilen  geltenden  besonderen  Bestimmungen  mit  möglichster  Vollständigkeit
  angeführt,  auch  sonstige  Gesetze  erwähnt,  welche  auf  die
betreffende  Materie  Bezug  haben.  Ich  hoffe,  bei  meiner  Zusammenstellung
  die  für  die  Praxis  wichtigsten  und  am  häufigsten  wiederkehrenden
  Bestimmungen  gewählt  zu  haben,  und  werde  dankbar  Anregungen,
  die  eine  Verbesserung  der  Tabelle,  oder  eine  andere  Gliederung
  des  Stoffs  zum  Gegenstande  haben,  entgegennehmen.

Bromberg,  im  September  1906.
Dr.  Bartels.